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Herzog Verena · Nationalrat · 2013-12-11

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt Ihnen, den ganzen 5. Abschnitt zu streichen. Wie schon mehrmals dargelegt, sind wir nach wie vor dezidiert der Ansicht, dass Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Sache der Volksschule sind und dort das wichtige Fundament dazu geschaffen werden muss.

Dass mit dem Lehrplan 21 bezüglich des Beherrschens der Grundkompetenzen eine Verbesserung eintreten dürfte, wie das Frau Nationalrätin Quadranti geäussert hat, wäre ja wünschenswert. Nach all den gescheiterten Reformen, die vor allem Unruhe ins Klassenzimmer gebracht und von der effektiven Stoffvermittlung abgelenkt haben - dadurch genügt bald jedes zweite Kind nicht mehr und benötigt eine sonderpädagogische Massnahme oder Ritalin -, erhofft man sich nun, mit dem Lehrplan 21 alles wieder reparieren zu können. Beim vorliegenden Lehrplan 21 lässt sich jedoch eher das Gegenteil erahnen; ich habe den zwei entsprechenden Bundesordnern schon mehrere Stunden gewidmet.

Dass die Grundkompetenzen nach mindestens neun Schuljahren Jugendlichen und Erwachsenen zum Teil fehlen, ist bedenklich. Solche Defizite müssen angegangen werden. Das muss unserer Ansicht nach aber auf kantonaler Ebene erfolgen, zum Beispiel im Rahmen kantonaler Arbeits- und Eingliederungsprojekte. Das ist wirklich nicht Sache des Bundes. Ich sage es nochmals: Durch die Forderung, im Weiterbildungsgesetz auch den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener aufzunehmen, wird die ungenügende Wissensvermittlung in der Volksschule geradezu legitimiert. Deshalb stellt meine Minderheit den Antrag, den ganzen 5. Abschnitt zu streichen.

Falls der 5. Abschnitt bestehen bleibt, ist bei Artikel 13 Absatz 1 der Buchstabe c, "Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien", zu streichen. Selbstverständlich kommt heute kaum jemand um diese Technologien herum. Wenn solche Forderungen aber auch noch in diesem Rahmengesetz aufgenommen werden, wird ein Fass ohne Boden geschaffen, da sich diese Technologien ja ständig ändern. Sie gehören nicht in ein Rahmengesetz; vielmehr trägt jeder einzelne Mensch, wie es in Artikel 5 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes so schön heisst, die Verantwortung für seine Weiterbildung.

Aus den gleichen Überlegungen stellt Ihnen meine Minderheit auch den Antrag, Artikel 13 Absatz 2 auf das Wesentliche zu kürzen; denn es ist ja ein Rahmengesetz. Die Grundkompetenzen sind Sache der Kantone und können in Absatz 2 gestrichen werden. Ebenso gehören die im Alltag relevanten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themen nicht in ein Rahmengesetz zur Weiterbildung. Artikel 13 Absatz 2 soll deshalb kurz und bündig folgendermassen lauten: "Die Anbieterinnen und Anbieter von Kursen sorgen für eine praxisnahe Ausgestaltung des Angebots."

Ich bitte Sie, diese drei Anträge meiner Minderheit zu unterstützen.