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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2013-12-11

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2013-12-11

Wortprotokoll

Im ganzen Block 4 werden wir den Anträgen der Mehrheit folgen. Ausführlich sprechen möchte ich aber noch zum 5. Abschnitt.

Es besteht in diesem Rat oder auch in der Kommission ein breiter Konsens, dass in das Weiterbildungsgesetz die Grundkompetenzen Einzug halten müssen, Grundkompetenzen, die für die Bewältigung des Alltags, grundsätzlich aber auch für das Fortkommen im Beruf erforderlich sind. Wenn man dagegen ist, kann man natürlich die Volksschule für alles verantwortlich machen. Nur, was machen wir dann mit den Menschen, die nicht über die für die Alltagsbewältigung notwendigen Grundkompetenzen verfügen? Zurück an die Volksschule mit 45 Jahren, weil diese böse Volksschule, die so schlecht sein soll, das Ziel nicht erreichte? Die Volksschule macht eine gute Arbeit, sonst könnten wir später im Beruf und an den Hochschulen nicht erfolgreich sein. Doch eben: Es gibt im Leben von Menschen auch Umwege, die sie machen können. Dies einfach einem Systemfehler zur Last legen zu wollen ist doch etwas kurz gefasst, und im Sinne lebenslangen Lernens muss man die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden, vor allem auch dort weiterzubilden, wo es um die normale Alltagsbewältigung geht. Deshalb gehören diese Grundkompetenzen zwingend ins Gesetz.

Neben Lesen, Schreiben und Rechnen gehört aber auch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien dazu. Es geht dabei nicht darum, Word, Excel, Powerpoint und weitere Softwareentwicklungen beherrschen zu können, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass man am Billettautomaten ein Billett lösen kann oder den Backofen bedienen kann, damit man auch zu "Weihnachtsguetzli" kommt. Um solche Dinge geht es und nicht um irgendwelche ausufernden Themen.

Wir sind mehrheitlich auch dafür, bei Artikel 13 Absatz 1 die Aufnahme von Buchstabe d gutzuheissen. Erziehungs- und Sozialkompetenz sind respektive wären eine wichtige Grundkompetenz der heutigen Gesellschaft. Wir sind uns bewusst, dass das Umsetzen dieses Zusatzes eine grosse Herausforderung wäre. Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann noch darauf zu sprechen kommt. Doch Herausforderungen sind auch da, um angenommen zu werden.

Wir werden also der Mehrheit folgen im Wissen darum, dass genau dieser 5. Abschnitt zentral ist, um den Illettrismus zu bekämpfen. Wir sind überzeugt, ihn mit diesem 5. Abschnitt erfolgreich bekämpfen zu können. Streichen wir diesen Abschnitt, heisst das für mindestens 800 000 Menschen in der Schweiz, keine Chance zu haben, sich gut weiterbilden zu können. Dies wäre ein Armutszeugnis für die Schweiz.