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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen stimmen bei Block 4 praktisch ausnahmslos der Mehrheit zu. Die Ausnahme ist Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d, ich werde im Detail darauf zurückkommen.

Bereits in der Eintretensdebatte habe ich ausgeführt, dass wir Grünliberalen den Einbezug der Grundkompetenzen in das Weiterbildungsgesetz akzeptieren und auch aktiv unterstützen. Deshalb ist es ganz klar, dass wir den Minderheitsantrag Herzog ablehnen, welcher den gesamten 5. Abschnitt mit den Artikeln 13 bis 16 streichen will.

Zu den einzelnen Artikeln mit Minderheitsanträgen: Bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c unterstützen wir die Mehrheit. Wir sind einverstanden, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien bei den Grundkompetenzen mitgemeint sind. Heute gehört der Umgang mit Informations- und Kommunikationsmitteln zum Alltag. Wenn man sich damit nicht auskennt, wird das zu einer unüberwindbaren Schwelle für all jene Menschen, die wir eigentlich mit diesem Gesetz gezielt ansprechen wollen. Das Ausmass der Weiterbildung im Bereich Informations- und Kommunikationskompetenzen wurde ja bereits angesprochen. Hier unterstützen wir die Auslegung, wie sie von Kollegin Quadranti formuliert worden ist. Es geht nicht um irgendwelche programmorientierte Kurse, sondern es geht darum, für das tägliche Leben mit minimalen Informatikkenntnissen fit zu sein.

Zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d: Hier unterstützen wir die Minderheit Keller Peter. Die Mehrheit will als Teil der Grundkompetenzen ebenfalls die Erziehungs- und Sozialkompetenz genannt haben. Wir sehen hier Probleme bezüglich Definition und Abgrenzung: Was gehört genau zur Erziehungskompetenz, welche Kurse fördern die Sozialkompetenz? Frau Trede hat Ihnen eine Definition der Sozialkompetenz vorgetragen. Sie hat vielleicht eine Ergänzung dieser Definition weggelassen. Mindestens in der Publikation mit demselben Wortlaut, die ich gelesen habe, wird Sozialkompetenz als Synonym für Soft Skills im täglichen Leben verstanden. Wenn Sie das hören, wird Ihnen klar, dass es Abgrenzungsprobleme gibt. Abgesehen von diesen Abgrenzungsproblemen geht der Einbezug von Erziehungs- und Sozialkompetenz im Weiterbildungsgesetz für uns zu weit. Damit würde das Weiterbildungsgesetz überladen.

Zu Artikel 13 Absatz 2: Hier unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Antrag der Minderheit Herzog - das wurde ja auch so gesagt - wendet sich eigentlich im Grundsatz gegen Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen und will dieses Konzept weiter schwächen.

Bei Artikel 15 Absatz 2 unterstützen wir ebenfalls den Antrag der Kommissionsmehrheit. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Aubert ab. Diese Minderheit verlangt ja, dass eine nationale Strategie für die interinstitutionelle Zusammenarbeit erarbeitet werde. Eine solche nationale Strategie ist aus grünliberaler Sicht nicht notwendig. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Sollte einmal der Bedarf nach einer solchen Strategie bestehen, kann diese auch erarbeitet werden, ohne dass sie explizit im Gesetz genannt wird.

Ich fasse zusammen: Wir Grünliberalen unterstützen die Anträge der Kommissionsmehrheit; dies allerdings nicht bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d, wo der Minderheitsantrag Keller Peter eben die Streichung der Erziehungs- und Sozialkompetenz als Grundkompetenz verlangt.