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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2013-12-11

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Wie gehört, geht es in Block 4 des Weiterbildungsgesetzes um die Grundkompetenzen. Kollegin Herzog will gleich alle vier Artikel zu diesem Thema streichen. Wir empfehlen, auch beim grossen Finale des Herzog'schen Streichkonzerts nicht mitzumachen, denn die Förderung von Grundkompetenzen und auch die Definition dieser Grundkompetenzen sind das Kernstück dieses Weiterbildungsgesetzes.

Es versteht sich deshalb von selbst, dass wir auch die weiteren Streichungsanträge der Minderheit Herzog nicht unterstützen. Sie will bei Artikel 13 die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien aus dem Gesetz kippen. Wenn wir Eckpfeiler der Grundkompetenzen definieren, dann gehört der Umgang mit Computern und der aktuellen Software sicher dazu, wird doch heute fast jede Berufsgattung stark von der Informations- und Kommunikationstechnologie beeinflusst, und die Arbeitnehmerinnen und [PAGE 2158] Arbeitnehmer werden zum Teil regelrecht überrollt. Weiterbildung ist in diesem Bereich ein Muss.

Von zentraler Bedeutung ist auch die Sozialkompetenz. Mit der Erwähnung der Erziehungs- und Sozialkompetenz in Absatz 1 Buchstabe d will die Mehrheit der Kommission nebst Sachkompetenzen weitere für die Lebensbewältigung wichtige Kompetenzen nennen. Die SP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen und wird den Streichungsantrag der Minderheit Keller Peter deshalb ablehnen.

Dem Umstand, dass die Grundkompetenzen in der sich heute immer schneller wandelnden Zeit dem Alltag angepasst werden müssen, wird in Absatz 2 von Artikel 13 Rechnung getragen. So sollen gemäss Entwurf des Bundesrates relevante gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Themen einfliessen. Das ist gut so. Den Kürzungsantrag der Minderheit Herzog lehnen wir von der SP ab.

Artikel 15 verlangt eine Koordination bei der Entwicklung und Durchführung der Kursangebote im Bereich Grundkompetenzen. Kollegin Aubert will nun mit ihrem Minderheitsantrag erreichen, dass das im Rahmen einer nationalen Strategie erfolgt. Das ist unseres Erachtens sinnvoller, denn das neue Gesetz ist explizit dazu da, die Weiterbildung zu koordinieren - und das nicht nur auf einer untergeordneten, sondern auch auf einer übergeordneten strategischen Ebene. Es ist sinnvoll, dass der Bund zusammen mit den Kantonen einen Plan entwickelt. Gerade im Bereich Illettrismus wäre dies nicht nur wünschenswert, sondern sollte ein Muss darstellen. So unterstützen wir den Zusatz einer nationalen Strategie in Artikel 15 Absatz 2.

Zusammengefasst: Die SP-Fraktion lehnt in Block 4 alle Anträge der Minderheiten ab, mit Ausnahme des Antrages der Minderheit Aubert für eine nationale Strategie.

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