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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2013-12-11

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Es war interessant zu sehen, dass bei der vorherigen Abstimmung in gewissen Fraktionen diejenigen, die sich mit dem Geschäft beschäftigt haben, dem Sistierungsantrag zugestimmt haben, während ihre Fraktionen ihn mehrheitlich abgelehnt haben. Es wäre richtig, wenn wir die Diskussion nicht führen müssten. Die SP-Fraktion befürchtet, dass wir mit der Art und Weise, wie wir diesen Insieme-Skandal aufarbeiten, ganz ernsthaft an der Reputation des Parlamentes und der Glaubwürdigkeit dieser Institution kratzen.

Es wurde darauf hingewiesen, man brauche diese Arbeitsgruppe, weil eine PUK nicht dazu da sei, solche Dinge aufzuarbeiten. Ich möchte Ihnen einfach aus Artikel 163 des Parlamentsgesetzes zitieren. Dort steht, eine PUK könne eingesetzt werden, "wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen". Es steht dort nicht, man dürfe eine PUK erst dann einsetzen, wenn die Schweiz kurz vor dem Untergang stehe. Genau ein Ereignis von solch "grosser Tragweite" ist mit dem Informatikskandal Insieme eben aufgetreten.

Sie merken jetzt auch bereits, welche Probleme diese Arbeitsgruppe uns bereitet, alleine schon, wenn Sie die zeitliche Abfolge ansehen: Wir mussten ungefähr viereinhalb Monate - die Ferien eingerechnet - warten, bis wir nur schon das Untersuchungskonzept in den Kommissionen zur Kenntnis nehmen konnten. Das Untersuchungskonzept sieht einen Zeitraum von Mai 2013 bis Herbst 2014 vor, 16 Sitzungen und maximal 24 zu befragende Personen. Das macht etwa 18 Monate, ohne die Vorarbeit einzurechnen. Einfach zum Vergleich: Die PUK zu besonderen Vorkommnissen im EJPD, also die PUK von 1989, hat es geschafft, in 10 Monaten 35 Plenarsitzungen, 41 Subkommissionssitzungen und 107 Befragungen von Personen durchzuführen. Das ist der entscheidende Unterschied in der Effizienz zwischen einer Arbeitsgruppe und einer parlamentarischen Untersuchungskommission.

Auch die eigene Kommission, die für solche Fälle zuständig ist, die GPK, ist um einiges schneller und effizienter. Die GPK hat im Zusammenhang mit der UBS, zählen wir beispielsweise alle Inspektionen voll mit, zwischen März 2009 und der Publikation des Berichtes im Mai 2010 genau 14 Monate gearbeitet, 30 Sitzungen abgehalten und 60 Anhörungen durchgeführt.

Es gibt eine Reihe von Differenzen zwischen einer parlamentarischen Untersuchungskommission und dieser Arbeitsgruppe. Eine Differenz ist sicher die Ausstattung, die Bedeutung des Gremiums und die Art und Weise, wie man arbeitet. Sie konnten leider in einem Artikel im "Tages-Anzeiger" bereits in der letzten Session lesen, dass einige der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die zu dieser Arbeitsgruppe abkommandiert worden sind, die Sache nicht ganz so ernst nehmen und lieber erst gar nicht an diesen Sitzungen erscheinen. Wir werden mit dieser Form der Aufarbeitung des Skandals nie und nimmer das Vertrauen der Bevölkerung in die Steuerverwaltung wiederherstellen.

Eine PUK hat weiter gehende Befugnisse als die Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe ist weit mehr auf den Goodwill der zu befragenden Personen angewiesen. Wir konnten auch schon lesen - wir wissen es nicht offiziell -, dass Personen die Einladung der Arbeitsgruppe abgelehnt haben. Eine PUK könnte Personen als Zeugen vorladen. Was ich z. B. - das ist klar - an der Stelle des ehemaligen Direktors der Steuerverwaltung machen würde, der, wie wir alle wissen, ganz zentral für diesen Skandal verantwortlich ist: Ich würde schlicht und ergreifend nicht vor der Arbeitsgruppe erscheinen. Damit ist bereits von vornherein ausgeschlossen, dass wir mit dieser Arbeitsgruppe die Verantwortlichkeiten für diese mittlere Katastrophe, die hier angerichtet wurde, klären können.

Fazit: 1. Aufgrund dieser Ausgangslage werden wir ohne eine parlamentarische Untersuchungskommission als Parlament den Vorwurf nicht los, es ginge mit der Konstruktion dieser Arbeitsgruppe hauptsächlich darum, bestimmte Personen, ehemalige Direktoren und ehemalige Mitglieder des Bundesrates vor einer Untersuchung und vor den Ergebnissen dieser Untersuchung zu schützen.

2. Das Parlament setzt sich dem Vorwurf aus, seine Instrumente dann nicht zu nutzen, wenn sie angebracht wären, und nicht einzig und alleine der Wahrheitsfindung verpflichtet zu sein.

3. Die generalpräventive Wirkung auf die Verwaltung des Bundes bleibt mit dieser laschen Art und Weise, wie wir vorgehen, ebenfalls auf dem Nullniveau.

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion Folge zu geben.