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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-12-08

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-08

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Gesetz konnten wir vor wenigen Tagen in der Presse folgende summarische Zusammenfassung lesen: "In breiten politischen Kreisen stehen einschlägige Aussagen des Bundesamtes für Gesundheit mittlerweile unter dem Generalverdacht, Regulierungen und Verbote unter dem Vorwand der Prävention zu unterstützen respektive neu einzuführen."

Beim gestrigen Empfang unseres Präsidenten in Trogen rief uns Herr Hans Altherr verschiedene in lateinischer Sprache formulierte Weisheiten in Erinnerung. Dabei erinnerte ich mich mit Blick auf das heute zu behandelnde Präventionsgesetz ebenfalls an eine Sentenz aus der Antike, nämlich an eine Sentenz des Fabeldichters Aesop: "Quidquid agis, prudenter agas et respice finem." Ja, wir müssen bei der hier vorliegenden Thematik wirklich bewusst handeln, was auch immer wir tun. Wir müssen weise handeln und vor allem das Ende respektive die Konsequenzen bedenken. Wir müssen nicht in extenso über den Sinn oder Unsinn der Prävention philosophieren, sondern einzig und allein die Frage beantworten, ob es für einen Pausenapfel statt Fastfood oder für das Trinken von Quellwasser statt Süssgetränken oder für das Treppensteigen statt Liftfahren und anderes mehr ein Bundesgesetz braucht. Ich meine, das sei nicht der Fall, und bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten respektive der Minderheit zu folgen.

Ein allgemeines präventives Einschreiten des Bundes stellt sich diametral gegen die eigentlich geforderte und in der heutigen Zeit immer notwendiger werdende, sinnvolle Eigen- und Selbstverantwortung der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers. Wenn wir in dieser Art und Weise legiferieren, reden wir einer immer stärker verbreiteten Bevormundung der Bevölkerung in immer mehr Lebensbereichen das Wort, und genau das gilt es zu verhindern. Wir müssen uns vermehrt davor hüten, mit zusätzlichem staatlichem Interventionismus und flächendeckenden Vorschriften alles, aber auch gar alles von Bundesbern her regeln zu wollen. Die Kantone, vor allem auch die kleinen Kantone, wie auch verschiedene private Organisationen - es ist verschiedentlich von den Vorrednern darauf hingewiesen worden - übernehmen diese Aufgabe bereits heute, und zwar engagiert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auch im Rahmen ihrer eigenen Verantwortungen. Es braucht wirklich keine zentralistische Lösung im Sinn und Umfang des vorliegenden Gesetzes.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.