Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-16
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass die Versicherer von ihren Versicherten grundsätzlich die gleichen, von den wirtschaftlichen Verhältnissen der versicherten Personen unabhängigen Prämien erheben. Es gleicht dann die unterschiedliche finanzielle Belastung der Versicherten aus, indem Leuten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung gewährt wird. Der Versicherungsprämienabzug steht steuersystematisch nicht in direktem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung. Er gleicht insofern nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Er ist aber ein sozialpolitisch gerechtfertigter Abzug. Gerade weil er ein sozialpolitisch gerechtfertigter Abzug ist und nicht in direkter Verbindung mit der Einkommenserzielung steht, wurde er auf einen Maximalbetrag limitiert; das ist meines Erachtens auch richtig. Dieser Abzug wird im Übrigen auch an die Folgen der kalten Progression angeglichen.
Wenn Sie nun hingehen und einen höheren Abzug zulassen würden, hätte das zur Folge, dass vor allem höhere und [PAGE 1412] hohe Einkommen stark entlastet würden. Die übrigen Einkommen würden davon nicht sehr viel merken. Es käme aber zu enorm hohen Mindereinnahmen, die dann irgendwie gegenfinanziert werden müssten. Wir haben berechnet, dass die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer ungefähr 645 Millionen Franken betragen würden; das müsste man dann gegenfinanzieren.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion abzulehnen.