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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-09-16

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

"Alle Jahre wieder", könnte man sagen; wir haben hier eine Initiative vor uns, die vor einem Jahr, nämlich am 13. September 2012, wenn auch in anderer Form, von anderen Initianten eingereicht, vor uns gelegen ist: Ich erinnere an die parlamentarische Initiative Fehr Hans-Jürg 10.514, ich erinnere auch an die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion 10.530. Diese beiden Vorstösse haben eigentlich einen sehr ähnlichen, wenn nicht sogar den gleichen Inhalt und die gleichen Folgen wie die Ihnen nun vorliegende Initiative des Kantons Nidwalden. Wir haben damals die beiden Vorstösse vor einem Jahr beraten und abgelehnt.

Worum was geht es? Es geht einmal mehr darum, dass der vorgesehene Standortkanton gegen seinen Willen kein geologisches Tiefenlager soll einrichten müssen. Es ist also eigentlich eine Umkehr der Regeln, die wir im geltenden Kernenergiegesetz definiert haben. Das würde gravierende Konsequenzen haben.

Die Kommissionsmehrheit hat sich dezidiert dagegen ausgesprochen, diese Spielregeln im Kernenergiegesetz zu ändern. Auch wenn wir aus der Kernenergie aussteigen, bleiben uns die Abfälle aus der Eigenproduktion, aus der Energieproduktion, aus Forschung und Medizin, aus dem Rückbau von Kernanlagen. Es ist also nicht eine Frage des Kernenergieausstiegs, ob man ein Tiefenlager bauen muss oder nicht. Jetzt ist Mithilfe für die beste Lösung für ein geologisches Tiefenlager gefragt.

Dabei ist eben genau dieser Vorstoss hochproblematisch, wie es auch die Vorstösse waren, die wir vor einem Jahr beraten haben. Es würde dazu führen, dass ein eigentliches Vetorecht der Standortkantone gegen ein Tiefenlager eingeführt würde. Das wäre natürlich hinsichtlich der Suche nach der besten Lösung absolut kontraproduktiv, weil es die technisch beste Lösung verhindern würde. Nehmen wir einmal an, die Nagra hätte in einem langwierigen Prozess einen Standort gefunden, der geologisch, technisch, infrastrukturmässig usw. am besten geeignet wäre, und dann käme der Standortkanton und würde sagen: "Nein, das wollen wir nicht." Dann könnten wir diese technisch beste Lösung für ein Tiefenlagerin diesem Standortkanton nicht umsetzen. [PAGE 1403] Das ist das grosse Bedenken der Kommissionsmehrheit, dass man hier eigentlich die beste Lösung verhindert.

In der Geschichte des Kernenergiegesetzes haben wir beispielsweise auch festgelegt, dass die Standortkantone nicht nur in das Auswahlverfahren nach Sachplan einbezogen werden, sondern auch ein Beschwerderecht haben. Sie können also eine Beschwerde gegen diesen Entscheid einreichen - das ist letztlich dann auch noch möglich. Ich sage das zuhanden des Amtlichen Bulletins und auch zu Ihnen: Letztlich unterliegt der Beschluss für ein Tiefenlager auch noch dem fakultativen Referendum. Wir haben also im Kernenergiegesetz die Beschwerdemöglichkeit für den Standortkanton eingerichtet, und letztlich gibt es auch noch die Referendumsmöglichkeit. Als Klammerbemerkung möchte ich hier auch noch einmal die Tiefenlagersuche in der Region Schaffhausen erwähnen: Dort hat man die Möglichkeit - und davon wird auch Gebrauch gemacht -, dass sogar das nahe liegende Ausland, sprich Deutschland, in den Entscheidprozess integriert wird.

Beim technischen Argument möchte ich noch hinzufügen, dass der Opalinuston nach dem heutigen, geologisch erhärteten Befund die beste verfügbare Gesteinsmasse ist, die wir haben, um ein solches Tiefenlager einzurichten. Das hat letztlich dazu geführt, dass unter anderem der Kanton Nidwalden hier in den Fokus gerückt ist, ein Tiefenlager einrichten zu müssen.

Die Argumente der Befürworter der Standesinitiative stechen indes nicht: Der Kanton Nidwalden würde entvölkert, so die vielfach geäusserte Befürchtung der Befürworter der Initiative. Man darf hier auch noch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es beim Standort Würenlingen, wo das Zwischenlager heute existiert, keine Immobilienpreisverluste gegeben hat und dass diese Region nicht entvölkert wurde. Würenlingen hat sich genau gleich wie alle anderen Gemeinden entwickelt. Daraus ersieht man klar, dass ein Tiefenlagerstandort weder zu einer Entvölkerung noch zu sinkenden Immobilienpreisen führen muss.

Wie gesagt, die technischen Angelegenheiten müssen unabhängig vom Standort diskutiert werden. Es muss das Ziel sein und war auch immer das Ziel - das wurde auch in früheren Statements von allen Parteien geäussert -, dass man bei der Suche nach dem Standort für geologische Tiefenlager, egal ob es mittel-, schwach- oder hochaktive Abfälle betrifft, die technisch und geologisch beste Lösung sucht. Genau hier liegt das Problem der Standesinitiative, nämlich dass der betreffende Kanton dann offenbar gegen seinen Willen keinen Standort für ein solches Tiefenlager soll anbieten müssen. Das verhindert, wie gesagt, aus Sicht der Kommissionsmehrheit die technisch beste Lösung in diesem Bereich.

Deshalb ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass man dieser Standesinitiative keine Folge geben muss.

Eine Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass man in diesem Bereich die demokratischen Rechte eigentlich verbessern müsse. Der Ständerat - das noch zum Schluss - hat mit 21 zu 16 Stimmen gegen diese Initiative Stellung genommen, und die UREK-NR hat mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, ihr keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.