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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-16

Wortprotokoll

Vielleicht jetzt etwas zur Klarstellung bezüglich Aufsicht über die Nationalbank bzw. Rechenschaftspflicht der Nationalbank: Sie ist ja unabhängig, das wissen wir, macht eine dem Gesamtinteresse dienende Geld- und Währungspolitik und hat im Gegenzug der Öffentlichkeit, dem Parlament und dem Bundesrat Rechenschaft abzulegen. Das macht sie auch: Das Nationalbankgesetz und das Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank sind ganz konsequent auf diese Zielsetzung ausgerichtet.

Das Direktorium trifft die geldpolitischen Entscheide, darf keine Weisungen von aussen entgegennehmen, ist in diesem Bereich direkt der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig. Der Bankrat der SNB beaufsichtigt die betriebswirtschaftliche Führung der Nationalbank, insbesondere auch im Personalbereich. Das erweiterte Direktorium erlässt die strategischen Vorgaben zur Betriebsführung. Dieser Aufgabe entspricht der Aufsichtsbereich des Bankrates. Der Bankrat nimmt nun seinerseits seine Aufsichtsbefugnisse unmittelbar selbst wahr. Er delegiert sie nicht an das erweiterte Direktorium; irgendwo ist hier ein Missverständnis. Vielleicht ist das Missverständnis auch im Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank selbst begründet. Wir werden hier auf eine Bereinigung, auf eine Umformulierung hinwirken. Aber es ist so, dass der Bankrat seine Aufsichtskompetenzen und Befugnisse, auch Verpflichtungen nicht delegiert, sondern selbst wahrzunehmen hat, im Sinne einer Aufsicht eben über die Geschäftsführung des Direktoriums.

[VS]