preparatory:AB 154095
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.
Wir haben ja schon verschiedentlich über dieses Anliegen diskutiert, auch im Zusammenhang mit der Motion Bischof 12.3137 zur Verwendung und Weitergabe von allen unrechtmässig erworbenen vertraulichen Daten, insbesondere Bankkundendaten. Damals wurde eine angemessene Bestrafung gefordert und der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme anerkannt, dass es hier eine Strafbarkeitslücke in Bezug auf Bankkundendaten gibt; er hat aber damals gesagt, in Bezug auf die Verwendung aller übrigen unrechtmässig erworbenen Daten sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit darauf zu verzichten, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Das ist nach wie vor die Auffassung des Bundesrates.
Ich möchte Ihnen eine juristische Abhandlung über Artikel 160 StGB, "Hehlerei", und den Unterschied zum Anliegen von Frau Nationalrätin Amherd ersparen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir zusammen mit der Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 10.450 der FDP-Liberalen Fraktion einen Vorschlag ausarbeiten werden, gemäss welchem die Verwendung von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten strafrechtlich sanktioniert wird. Damit haben wir - mit dem, was [PAGE 1407] wir im Strafgesetzbuch bereits haben, und dem Einbezug der Bankkundendaten - das Anliegen weitgehend erfüllt.