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Huber Gabi · Nationalrat · 2013-09-16

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Mit der Initiative des Kantons Bern wird die Aufnahme von zwei Abschnitten kantonaler Hauptstrasse, Kirchberg-Hasle bei Burgdorf und Niederbipp-Bützberg, ins Nationalstrassennetz verlangt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass das Parlament über das Anliegen der Standesinitiative bereits entschieden hat. Am 22. März dieses Jahres nämlich haben National- und Ständerat in den Schlussabstimmungen den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz, Geschäft 12.018, angenommen. Teil dieser Vorlage ist der sogenannte Netzbeschluss, der mehrere Hundert Kilometer Kantonsstrassen zu Nationalstrassen aufwertet. Die Aufnahme dieser zusätzlichen Strassenabschnitte wurde an klare Kriterien geknüpft, welche der Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet hat. Die beiden von der Initiative zur Aufnahme beantragten Strassenabschnitte erfüllen diese Kriterien nicht. Das Anliegen wurde zudem in den beiden Räten im Rahmen der Beratung des Netzbeschlusses mittels Minderheitsantrag aus der vorberatenden Kommission bzw. mittels Einzelantrag zur Sprache gebracht. Beide Räte haben den entsprechenden Antrag klar abgelehnt, der Ständerat mit 25 zu 10 Stimmen, der Nationalrat mit 111 zu 52 Stimmen. Bei einem Stimmenverhältnis von 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit daher, der Initiative des Standes Bern keine Folge zu geben.

Mit der Initiative des Kantons Genf wird verlangt, dass eine Seeüberquerung bei Genf ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird. Auch in diesem Fall sei daran erinnert, dass National- und Ständerat am 22. März 2013 in den Schlussabstimmungen den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz angenommen haben. Ein Teil dieser Vorlage ist eben der sogenannte Netzbeschluss, der wie schon gesagt mehrere Hundert Kilometer Kantonsstrassen zu Nationalstrassen aufwertet. Die beiden Räte haben eingehend über die künftige Ausgestaltung des Netzes debattiert. Der Antrag, eine Seeüberquerung bei Genf aufzunehmen, wurde aber weder in den vorberatenden Kommissionen noch im National- oder im Ständerat gestellt. Die Seeüberquerung bei Genf erfüllt die Kriterien zur Aufnahme ins Nationalstrassennetz nicht. Die Kommission anerkennt zwar die Engpassprobleme im Kanton Genf. Mittlerweile steht jedoch auch in Genf der Ausbau der bestehenden Umfahrungsautobahn als prioritäre Massnahme im Vordergrund der Debatten. Ob der Bau einer Seeüberquerung als längerfristiges Entwicklungsprojekt realisiert werden soll, müsste zuerst kantonsintern geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 12 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen - den Antrag, der Initiative des Standes Genf keine Folge zu geben.