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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-16

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16

Wortprotokoll

Der Kanton Tessin möchte mit dieser Initiative zum Ausdruck bringen, dass die vom Stimmvolk angenommene Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" starke negative Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Umfeld der Bergkantone hat. Diese Regionen sind besonders von der Initiative betroffen, da dort der Tourismus von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist und Abwanderungsströme und eine eingeschränkte Bautätigkeit drohen. Um diesen speziellen Bedürfnissen der Bergkantone bei der Umsetzung der Initiative Rechnung zu tragen, verlangt der Kanton Tessin eine graduelle Einführung der neuen Rahmenbedingungen betreffend Zweitwohnungen und Begleitmassnahmen für Randregionen, die die Auswirkungen der neuen Bestimmungen etwas ausgleichen würden. Zudem werden eine Beschränkung des Begriffs "Zweitwohnungen" auf Wohnungen mit "kalten Betten" und der Ausschluss der Rustici verlangt.

Der Ständerat hat auf Antrag unserer Schwesterkommission der Initiative keine Folge gegeben. In der Debatte hat sich im Ständerat die Meinung durchgesetzt, dass die speziellen Bedürfnisse der Bergkantone in der Verordnung über Zweitwohnungen genügend berücksichtigt würden. Diese Verordnung erlaube Umnutzungen von Wohneinheiten als Zweitwohnungen, falls diese Einheiten aus einer Erbschaft, einem Wohnsitzwechsel oder einer Änderung des Zivilstands hervorgehen oder dem Erhalt des Ortskerns dienen. Der Ständerat hat in seiner Debatte auch auf die Revision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen, in der ebenfalls die Bedürfnisse der Bergkantone berücksichtigt werden.

Die UREK-NR hat nun ihrerseits an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2013 die vom Kanton Tessin eingereichte Initiative vorgeprüft. Die angenommene Volksinitiative hat Auswirkungen auf die Bergkantone und die Gebirgsregionen, vor allem bezüglich der Arbeitsplätze. Die in diesen Regionen geäusserten Sorgen, darüber ist sich die Kommission in ihrer Mehrheit einig, sollten ernst genommen werden. Die Umsetzung der Initiative muss im Rahmen des verfassungsrechtlichen Spielraums also so schonend wie möglich und mit dem notwendigen Augenmass erfolgen.

Die Verordnung über Zweitwohnungen stellt zwar grundsätzlich eine vorübergehende Antwort dar, und grundsätzlich scheinen die Bedürfnisse der Bergkantone in dieser Verordnung berücksichtigt worden zu sein; deshalb hat die Regierungskonferenz der Gebirgskantone die Verordnung auch mitgetragen. Dennoch ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit wichtig, dass nun sichergestellt wird, dass die in der Verordnung enthaltenen Bedingungen auch tatsächlich in die kommende Revision einfliessen. Deshalb soll die Standesinitiative als Druckmittel aufrechterhalten bleiben.

Zu erwähnen gilt es auch, dass es sich bei vielen dieser sogenannten Zweitwohnungen im Tessin um Gebäude handelt, die eine wichtige kulturelle und historische Funktion haben. Es geht nicht um Spekulationen oder Reinvestitionen, sondern um eine lebendige Beziehung zwischen den Agglomerationen und den Tälern des Kantons.

In der Kommission wurde auch festgestellt, dass kaum eine Initiative jemals so rasch und so stringent umgesetzt worden ist wie die besagte Volksinitiative. So soll es beispielsweise eine Weisung der Direktorin des Bundesamtes für Raumentwicklung an den Regierungsstatthalter des Kantons Bern geben, wonach in bestehenden Bauten keine Erweiterung der Bruttogeschossfläche mehr möglich ist. Die Initiative befindet sich also bereits in der Umsetzung, die Ausführungsgesetzgebung wird bereits formuliert, und es ist für die Mehrheit der Kommission absolut zulässig, dass man im Rahmen dieser Ausführungsgesetzgebung nun nach Lösungen sucht, die vollständige Baustopps, insbesondere für die davon betroffenen Bergregionen, vermeiden.

Für die Mehrheit der Kommission ist auch wichtig festzuhalten, dass es keinesfalls um ein Nichtakzeptieren eines Volksentscheides geht. Was im Moment passiert, dass nämlich auch für einfache Umbauten - ich habe vorhin ein Beispiel aus dem Kanton Bern erwähnt - praktisch keine [PAGE 1400] Baubewilligungen mehr erteilt werden, betrifft diese Regionen sehr stark. Dem müsste Rechnung getragen werden, und es müsste abgewogen werden, wieweit solche Vorgehensweisen dem Volkswillen entsprechen.

Deshalb ist es der Kommissionsmehrheit abschliessend wichtig, dass dieser Standesinitiative Folge gegeben wird. Zudem adressiert die Initiative im Text ihr Anliegen an das Bundesparlament. Die Kommission möchte, dass bei der zukünftigen Ausgestaltung des Gesetzes, wofür dann wiederum das eidgenössische Parlament zuständig ist, die notwendigen Anliegen berücksichtigt werden; dies selbstverständlich im Rahmen des möglichen Spielraums, den uns die Zweitwohnungs-Initiative gibt - nicht mehr und auch nicht weniger.

Eine Minderheit der Kommission sieht aufgrund der laufenden Arbeiten der Verwaltung, welche die Stossrichtung der aktuellen Verordnung weiterführt, keinen Handlungsbedarf und will der Initiative keine Folge geben. Sie betont, dass die Kommission in der Beratung zum Ausführungsgesetz die Möglichkeit haben wird, dieses zu beeinflussen, und somit eine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Bergkantone garantieren kann.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, der Standesinitiative Folge zu geben.