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preparatory:AB 154142

Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die elektronische Stimmabgabe via Internet grosse Vorteile für die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten mit sich bringt. Er hat diese Personengruppe deshalb - zusammen mit den Stimmberechtigten mit einer Behinderung - beim Projekt Vote électronique als priorisierte Zielgruppe definiert. Das entspricht auch einer langjährigen Forderung der Auslandschweizerorganisation. Vote électronique ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Kantonen. Der Bund koordiniert und bewilligt den Einsatz bei eidgenössischen Urnengängen. Die Durchführung auch eidgenössischer Wahlen und Abstimmungen liegt aber in der Kompetenz der Kantone. Daher entscheiden die Kantone, ob und wann sie den dritten, komplementären Stimmkanal einführen.

In einer 2011 erarbeiteten Feuille de route, einer sogenannten Roadmap, haben Bund und Kantone gemeinsam das Ziel definiert, dass die grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten 2015 elektronisch wählen kann. Diese Absicht hat der Bundesrat in einem Bericht vom Juni 2013 bekräftigt. Diverse Kantone haben gegenüber der Bundeskanzlei ihre Absicht erklärt, die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und -schweizer bei den Wahlen 2015 anbieten zu wollen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Die Bundeskanzlei unterstützt das Vorhaben z. B. im Rahmen der Staatsschreiberkonferenz oder des Steuerungsausschusses Vote électronique aktiv. Ausserdem begleitet sie die Kantone bei den Vorbereitungen für den Einsatz des neuen Stimmkanals bei den Wahlen 2015. Ob die Zielsetzung erreicht wird, hängt allerdings massgeblich von den politischen Entscheiden in den Kantonen ab.

Zur Sicherheit: Der Bund gibt Standards vor, welche alle Systeme erfüllen müssen. Diese gelten selbstverständlich auch für den Einsatz bei Wahlen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden derzeit aufgrund der Erkenntnisse des dritten Berichtes zu Vote électronique revidiert. Mit Blick auf die Ausdehnung des neuen Stimmkanals werden auch die Sicherheitsanforderungen weiter erhöht. Im Zentrum steht die Einführung der Verifizierbarkeit zwecks Schaffung grösstmöglicher Transparenz unter Wahrung des Stimmgeheimnisses. Ausserdem müssen die Systeme künftig regelmässig durch eine von der Bundeskanzlei anerkannte Stelle überprüft und zertifiziert werden.