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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-16

Wortprotokoll

Das Ensi ist dafür zuständig, bestimmte Nachrüstungsmassnahmen anzuordnen. Im Zusammenhang mit dem Langzeitbetriebsnachweis des KKW Mühleberg hat das Ensi folgende drei Nachrüstforderungen gestellt:

1. Bau einer zusätzlichen, von der Aare unabhängigen Kühlwasserversorgung;

2. Nachrüstung eines erdbebenfesten Brennelementbecken-Kühlsystems;

3. zusätzliches Nachwärme-Abfuhrsystem.

Die BKW haben dem Ensi die Umsetzungsplanung für diese Nachrüstungsmassnahmen im Juni 2013 zugestellt. Mit Entscheid vom 29. Juli hat das UVEK festgestellt, dass für den Bau der zusätzlichen, von der Aare unabhängigen Kühlwasserversorgung ein öffentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist. Mit Nachrüstungen wird die Sicherheit einer Anlage auch an nachträglich erhöhte Anforderungen angepasst. Weicht die Anpassung, welche die Aufsichtsbehörde als notwendig erachtet, wesentlich von der Bau- oder Betriebsbewilligung ab, so ist eine Änderung dieser Bewilligung erforderlich. Dabei gilt das gleiche Verfahren wie für die Erteilung der Bau- oder Betriebsbewilligung. Für Anpassungen, die nicht wesentlich von der Bau- oder Betriebsbewilligung abweichen, jedoch einen Einfluss auf die nukleare Sicherheit oder Sicherung haben können, genügt eine Freigabe des Ensi.

Die Kernenergiegesetzgebung sieht vor, dass am Verfahren zur Freigabe nur der Gesuchsteller beteiligt sein soll. Die Durchführung eines öffentlichen Verfahrens würde die rasche Realisierung umfangreicher Projekte verzögern oder gar verunmöglichen. Eine raschestmögliche Realisierung von Nachrüstungsmassnahmen erlaubt es, die Sicherheit zeitnahe zu verbessern, und liegt damit im Interesse der Öffentlichkeit.

Das Ensi berücksichtigt bei seiner Aufsichtstätigkeit generell die internationalen Empfehlungen. Zweitgutachten zur Umsetzungsplanung werden keine eingeholt.

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