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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-16

Wortprotokoll

Herr Girod, mit den Kontingenten bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) will der Bundesrat den Solarstrom nicht bremsen. Vielmehr sollen die Kontingente Kontinuität ermöglichen, sodass sich z. B. das Netz im Gleichschritt mit dem Zubau bei den erneuerbaren Energien entwickeln kann. Dank technologischen und fertigungsmässigen Fortschritten wird Fotovoltaikstrom immer günstiger produziert, weshalb die staatlichen Subventionen den veränderten Marktbedingungen anzupassen sind - mit einem kontinuierlichen Ausbau der Fotovoltaik lassen sich die Fortschritte besser realisieren.

Die heutigen 300 Megawatt Zubau pro Jahr, die in der Frage erwähnt werden, umfassen den gesamten Markt, sie berücksichtigen nicht nur KEV-Anlagen. Die vom Bundesrat genannten Kontingente umfassen dagegen nur den Solarstrom, der durch die KEV gefördert wird, also rund die Hälfte und nicht das gesamte Marktvolumen. 2013 umfasste das Fotovoltaikkontingent der KEV rund 50 Megawatt, gebaut wurde jedoch mehr. Viele Produzenten bauen somit ihre Anlagen, ohne bereits die KEV zu erhalten, in der Hoffnung, dass ihre Anlagen bald auf die Liste aufgenommen werden. Dazu trägt sicherlich auch bei, dass der Bundesrat und das [PAGE 1384] Parlament die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der parlamentarischen Initiative 12.400 und der Energiestrategie 2050 weiter ausbauen wollen.

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