AB 154289
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20
Wortprotokoll
Der Präsident der APK hat mich als Vizepräsidenten beauftragt, hier kurz etwas dazu zu sagen. Sie sehen ja, dass die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen beantragt, der Petition keine Folge zu geben. Es gibt aber eine Kommissionsminderheit, die den Vorstoss mit dem Auftrag, etwas im Sinne der Petition auszuarbeiten, zurückweisen möchte.
Es lohnt sich schon, hier einen Satz zu sagen, da es um ein wichtiges Anliegen geht; die Petition ist zudem von 135 000 Personen unterschrieben worden. Damit ist auch klar, dass das Thema die Menschen beschäftigt.
Die Petition möchte, dass Schweizer Konzerne für ihre Tätigkeiten, ihre Tochterfirmen und Zulieferer vorsorglich Massnahmen betreffend Sorgfaltspflicht treffen müssen, um nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen - das sind die beiden Themen, die im Vordergrund stehen - zu verhindern. Zudem möchte die Petition dafür sorgen, dass Menschen, die durch die Tätigkeiten von Schweizer Konzernen, ihren Tochterfirmen und Zulieferern Schaden erleiden, hier Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können. Das sind die Anliegen.
Die Mehrheit der Kommission ist ebenfalls davon ausgegangen, dass die Fragen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen wichtig sind und dass in der Schweiz ansässige Multinationale unbedingt darauf achten sollten, dass ebensolche Verstösse nicht stattfinden. Sie ist aber davon ausgegangen, dass diese Standards von den Konzernen auch in deren eigenem Interesse im Sinne der Selbstregulation umgesetzt und eingehalten werden sollten. Ein weiteres wichtiges Argument für die Mehrheit war, dass sie der Ansicht ist, dass das geltende Schweizer Recht die Forderungen der Petition weitgehend abdeckt und dass die in der Schweiz niedergelassenen multinationalen Konzerne schon heute entsprechend kontrolliert werden und kontrolliert werden müssen.
Zudem besagt die Position der Mehrheit, dass das internationale Privatrecht es auch ausländischen Personen möglich [PAGE 639] mache, gegen in der Schweiz ansässige Unternehmen vorzugehen. Das war die Hauptbegründung für die Position der Mehrheit.
Die Minderheit sagt in ihrer Position, dass es für Personen, die in Ländern leben, die schwache oder nichtfunktionierende Rechtssysteme haben, leichter gemacht werden muss, wenn Menschenrechtsvergehen vermutet werden, als nur über das internationale Privatrecht den Schweizer Rechtsweg beschreiten zu können. Zudem weist die Minderheit auch darauf hin, dass es beim heutigen Weg der Selbstregulierung ja klar ist, dass viele Firmen - und es gibt viele multinationale Konzerne, die die Standards weltweit einhalten - keine Befürchtungen haben müssen, wenn es neue gesetzliche Bestimmungen gibt.
Das sind die beiden Kommissionspositionen, die ich im Namen des abwesenden Kommissionspräsidenten zusammenfassen durfte.