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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-20

Wortprotokoll

Die Volksinitiative der SVP möchte die Familie als Fundament der Gesellschaft stärken. Das wollen wir, denke ich, alle. Die Initiative anerkennt auch, zumindest gemäss dem Text, dass das, was wir im Jahre 2011 eingeführt haben - nämlich den Abzug für Fremdbetreuung für Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen -, beibehalten werden soll und diese Kinderbetreuungskosten weiterhin berücksichtigt werden sollen. In der Diskussion im Nationalrat war es dann allerdings nicht ganz so klar; man hat dort gesagt, dass man sich, um die Gleichstellung zwischen Eigen- und Fremdbetreuung zu realisieren, auch vorstellen könnte, dass man auf den Fremdbetreuungsabzug verzichten würde. Das wäre dann gar nicht meine Meinung, ich komme darauf noch zurück.

Es ist wichtig, Herr Ständerat Engler, dass man die Wertschätzung für die Eigenbetreuung auch hochhält, dass man das wirklich auch ernst nimmt. Ich darf das wahrscheinlich sagen, habe ich doch selbst drei Kinder betreut, bis sie das schulpflichtige Alter erreichten; ich weiss, was das heisst. [PAGE 617] Deshalb stört es mich auch, wenn ich höre, dass es notwendig sei, dass Frauen, die in Gymnasien ausgebildet werden, auch arbeiten. Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Frauen, die zu Hause sind und Kinder betreuen und alles wirklich selber erledigen, die arbeiten auch. Das ist Schwerarbeit, die sie machen - einfach, damit das hier auch gesagt ist. Man muss, denke ich, klar die Unterscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit machen und nicht zwischen Arbeiten und Nichtarbeiten. Das vielleicht aus meiner persönlichen Befindlichkeit heraus.

Jetzt ist es aber natürlich so, dass die Sache steuerrechtlich etwas anders aussieht und man die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch in der Bundesverfassung vorgesehen hat. Das heisst, dass Aufwendungen, wenn sie notwendig sind, um ein Erwerbseinkommen zu erzielen, dann abgezogen werden können. Das ist im Wesentlichen das, was Herr Ständerat Niederberger auch gesagt hat, aber auch Herr Ständerat Schmid. Die Kosten also, die effektiv anfallen, damit man ein Erwerbseinkommen erzielt, sind abzugsfähig. Das war ja auch das, was wir mit dem Abzug für Fremdbetreuungskosten gemacht haben. Da haben wir diesem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Man kann das relativ gut aufzeigen: Wenn man als Familieneinkommen 100 000 Franken hat und das aus einem einzigen Einkommen erzielt wird, dann hat man, um dieses Einkommen zu erzielen, keine Aufwendungen, keine äusseren Kosten. Wenn der Betrag aus zwei Einkommen erzielt wird, sodass man Kinderbetreuung braucht, dann hat man eben Kosten, um dieses Einkommen zu erzielen. Man versteuert dann in etwa gleich viel, und ich denke, das soll auch so sein.

Wenn Sie die Volksinitiative zur Annahme empfehlen würden, dann wären enorm viele Fragen offen. Das wissen wir. Man könnte diese Volksinitiative nämlich auf verschiedene Arten umsetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sie auf Gesetzesstufe umzusetzen. Sie könnten sagen: "Wir machen eine Gleichbehandlung auf Bundesebene." Das geschähe durch die Aufhebung des Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern, den wir heute haben. Damit hätten wir die Gleichschaltung, und dann müsste man fragen: Was machen wir im Steuerharmonisierungsgesetz? Was soll für die Kantone gelten? Für die Kantone müsste nicht gezwungenermassen das Gleiche gelten. Man könnte sagen: Bei den Kantonen werden beide Abzüge berücksichtigt, beim Bund werden beide nicht berücksichtigt. Ich sage Ihnen das nur darum: Je nachdem, wie wir das machen würden, hätten wir eine völlige Disharmonisierung. Und genau das wollen wir ja nicht, wir haben gerade in diesem Bereich eine Harmonisierung hingekriegt. Dann stellen sich auch die Fragen: Was könnte man als Eigenbetreuung bzw. Fremdbetreuung abziehen? Was ist noch Eigenbetreuung? Wenn ich als Grossmutter meinen Enkel betreue, ist das Eigenbetreuung, oder ist das Fremdbetreuung? Was geschieht, wenn die Kinder überhaupt nicht betreut werden? Wenn sie einfach zu Hause sind und niemand zu ihnen schaut? Hier gäbe es schon noch ein paar Fragen, die zu klären wären, wenn man diese Initiative annehmen würde.

Sie haben von den finanziellen Aspekten, von den Kosten gesprochen, Herr Ständerat Schmid. Das ist so, wie Sie sagen. Man hat auch festgestellt: Wenn man auf der einen Seite eine Erhöhung des Kinderabzuges um diese 1200 Franken pro Kind vornehmen und auf der anderen Seite den Abzug für die Fremdbetreuung weglassen würde, dann könnte man das ertragsneutral machen, das wären rund 60 Millionen Franken. Man könnte auch über einen Pauschalabzug diskutieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Ich denke, wenn man tatsächlich Familienpolitik machen will - und das ist ein durchaus gerechtfertigtes Anliegen, Herr Ständerat Eder -, dann muss man das an einem anderen Ort machen. Dann spricht man nicht über die Kosten, dann ist die Frage: Was soll uns das wert sein? Das kann man nicht über steuerrechtliche Abzüge machen. Im Steuerrecht muss man nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern, und ich denke, dieses Prinzip ist richtig. Hier ist es nicht nur vordergründig eine steuerrechtliche Frage, hier ist es tatsächlich eine steuerrechtliche Frage. Aber wenn man die politische Überlegung anstellen will, was man tun soll, um Familien zu unterstützen, die Kinder haben - und es ist ja absolut notwendig, dass man diese Familien unterstützt -, dann muss man auf ein anderes System umschwenken. Dann sind Familienbeihilfen oder Kindergutschriften der richtige Weg. Dann ist es ein politisches Statement, das vornehmen zu wollen.

Zur Frage der Kosten und der Gegenfinanzierung: Das ist eine Frage, die wir uns überall stellen. Ich sehe aber, wie wenig ihr Rechnung getragen wird, wenn wir über eine Senkung der Unternehmenssteuern sprechen; dort kommt sehr oft das Argument, dass die Wirtschaft es dann schon mit Mehrerträgen gutmachen wird. Dieses Argument kann man natürlich immer wieder bringen, man kann es auch im Familienbereich bringen. Auch dort könnte man es letztendlich über Mehrerträge gutmachen. Aber ich denke, man muss es seriös anschauen.

Damit Sie wissen, wovon wir sprechen, möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Heute sind 29,8 Prozent der Ehepaare mit Kindern Einverdiener-Ehepaare; bei 6,6 Prozent der Ehepaare mit Kindern sind beide Eltern nicht erwerbstätig oder machen keine Angaben; zusammen sind es in diesem Bereich also rund 36 Prozent. 51,2 Prozent der Alleinerziehenden sind aber nicht erwerbstätig. Ich sage dies einfach, damit Sie sehen, wo überhaupt solche Abzüge anfallen würden.

Dem berechtigten Anliegen, dass die Gestaltung der Familienform nicht vom Steuerrecht abhängig sein soll, trägt das geltende Recht Rechnung. Das ist heute realisiert, das haben wir im Jahre 2011 umgesetzt. Wenn man sagt - was ich durchaus verstehe -, man solle Familien mit Kindern stärker unterstützen, muss man den Mut haben, auf ein neues System umzuschwenken. Wir sind jetzt dabei, zusammen mit dem EDI und dem WBF, Vorschläge zu machen. Wir sind schon bald fertig mit einer Machbarkeitsstudie über den Übergang zum Prinzip der Besteuerung nach der objektiven - also nicht der subjektiven - Leistungsfähigkeit. Wir prüfen dabei auch die Möglichkeit der Ausrichtung eines steuerfreien Kindergeldes; das wäre dann nicht im Sinne des Grundsatzes "Ein Kind, ein Abzug", sondern - über die Kinderzulage hinaus - im Sinne des Grundsatzes "Ein Kind, ein Kindergeld". Wenn man in politischer Hinsicht etwas machen will, wäre dies das richtige Modell. Man sollte nicht über Abzüge gehen. Das Steuerrecht sollte eigentlich nicht dazu dienen, politische Anliegen umzusetzen.