Engler Stefan · Ständerat · 2013-06-20
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Der Wortlaut der Initiative lässt formell wie auch politisch nicht viel Spielraum offen, wenn mit ihr verlangt wird, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden muss wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Die Auswirkungen dieser Initiative, würde sie angenommen, wären also - weil die Initiative keine Kompromisse zulässt und die Gleichstellung verlangt - gesellschaftspolitisch, volkswirtschaftlich wie auch finanziell nicht unerheblich.
Wenn ich, nachdem ich in der WAK mit meinem Antrag auf einen indirekten Gegenvorschlag gescheitert bin, nochmals mit einem Einzelantrag versuche, Sie davon zu überzeugen, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, dann deshalb, weil es sich meines Erachtens lohnt, in dieser Frage nochmals nach einer vermittelnden und differenzierten Lösung zu suchen.
Vor allem aus steuerrechtlichen Überlegungen hat der Bundesrat darauf verzichtet, selber der Initiative einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Bei einer rein steuerrechtlichen Betrachtung mag das verständlich sein. Und so habe ich erwartet, dass man mir heute hier erklären wird, dass es nicht richtig wäre, wenn Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen liessen, ihre Aufwendungen nachweisen müssten, während die Eltern, die ihre Kinder selber betreuten, voraussetzungslos einen gleich hohen Abzug erhielten. Auch hat man mir das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entgegengehalten und geltend gemacht, dass das Steuerrecht nicht der richtige Ort sei, um ausserfiskalische familienpolitische Ziele zu erreichen.
Man muss mir im Übrigen nicht erklären, dass die Familie als Lebensform heute partnerschaftlicher, vielschichtiger, aber auch konfliktanfälliger und dynamischer geworden ist. Ich weiss auch, dass viele Familien in unserem Land auf ein zweites Einkommen angewiesen sind. Selbst wenn sich diese Mütter ausschliesslich der Familienarbeit widmen möchten, haben sie keine andere Wahl, als einem Erwerb nachzugehen. Zudem kann die vermehrte Unsicherheit am Arbeitsmarkt Familien dazu bewegen, sich ein zweites finanzielles Standbein aufzubauen. Daneben gibt es aber nach wie vor in diesem Land sehr viele Familien, sehr viele Eltern, Frauen wie Männer, die während der Zeit, in der die Kinder noch klein sind, bewusst keine Erwerbstätigkeit ausüben möchten und auch die traditionelle Rollenteilung nicht als nachteilig erfahren. Ich bin einverstanden damit, dass es kein richtiges und kein falsches Familienmodell gibt. Alle sollen die Wahl zwischen der einen und der anderen Form haben. Wer seine Kinder fremdbetreuen lässt, ist nicht herzlos, wer sie selber betreut, aber auch nicht hirnlos.
Mit meinem Antrag auf einen Gegenvorschlag, welcher die Auswirkungen minimieren möchte, welche die Initiative, würde sie angenommen, zweifellos hätte, und welcher auch die gesellschaftlichen und gewünschten volkswirtschaftlichen Auswirkungen der heutigen Regelung respektiert, liesse sich meines Erachtens gleichzeitig auch die Wertschätzung für die Eigenbetreuung zum Ausdruck bringen. Dabei könnte sich diese Lösung, wie ich sie mir vorstelle, an schon bekannten Lösungen in verschiedenen Kantonen ausrichten. Die Kantone Zug, Luzern und Wallis kennen bereits die steuerrechtliche Wertschätzung der Eigenbetreuung. In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau sind Diskussionen darüber im Gange. Im Ergebnis könnte ein solcher direkter Gegenvorschlag darauf hinauslaufen, die Abzugsfähigkeit der Fremdbetreuungskosten ungeschmälert beizubehalten - ich greife diese nicht an -, gleichzeitig aber einen reduzierten Selbstbetreuungsabzug einzuführen. Dieser käme der Wirkung nach einer Erhöhung des Kinderabzuges gleich, für die Eltern, die den Fremdbetreuungsabzug nicht beanspruchen.
Ein solcher Eigenbetreuungsabzug, dem kein Einkommenszufluss gegenüberstünde, sagen die Steuerrechtler, sei ein Einbruch ins System des Steuerrechts. Wenn man genau hinsieht, stellt man aber fest, dass dieser Einbruch in das System heute durch die Sozialabzüge wie auch durch die allgemeinen Abzüge bereits da ist. Es ist nicht so, dass man mit dem neuen Eigenbetreuungsabzug etwas Exotisches ins Steuerrecht aufnehmen würde. Die Sozialabzüge als solche, die Kinderabzüge im Speziellen, sind rein steuerrechtlich gesehen bereits ein solcher Einbruch ins Steuersystem insofern, als keine effektiven Aufwendungen der Steuerpflichtigen zum Abzug zugelassen sind.
Ich meine, es lohnt sich, nochmals vertieft darüber nachzudenken, ob nicht mit einem direkten Gegenvorschlag die Wirkungen, welche die Initiative hätte, minimiert werden könnten, und zwar - das möchte ich schon unterstreichen - ohne dadurch den geltenden Fremdbetreuungsabzug zu eliminieren. Dies geschähe mit der Initiative natürlich, weil dort verlangt wird, dass beide Formen der Erziehung gleich behandelt würden. [PAGE 612]