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Eder Joachim · Ständerat · 2013-06-20

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20

Wortprotokoll

Ich äussere mich vor allem aufgrund des doch eher ideologischen Votums von Kollegin Fetz. Ich fühle mich - das als Vorbemerkung - nicht als Neokonservativer, stehe aber, und das aus Überzeugung, zu meiner wertkonservativen Haltung in dieser Frage. Ich muss gleich anfügen, dass "konservativ" für mich nie ein Schimpfwort ist - "konservativ" heisst vielmehr "bewahrend". Ich finde aber auch, dass Ideologie in dieser Frage fehl am Platz ist - übrigens hüben wie drüben. Ich erachte diese Vorlage, die man durchaus sachlich diskutieren kann und muss, absolut nicht als "Falle für Frauen", wie Sie, Frau Kollegin Fetz, gesagt haben. Für mich steht hier der politische Wille im Vordergrund, für mich ist das Ganze keine steuerrechtliche Überlegung.

Es wurde jetzt in diesem Zusammenhang in der Eintretensdebatte verschiedentlich der Kanton Zug erwähnt. Das ist auch ein Grund, weshalb ich mich als ehemaliger Regierungsrat zu unserer Lösung, zu der ich mit meiner Kollegin und meinen Kollegen beigetragen habe, äussern möchte. In unserem Kanton können für jedes Kind unter 15 Jahren maximal 6000 Franken an effektiv anfallenden Drittbetreuungskosten abgezogen werden; für jedes Kind unter 15 Jahren können aber auch 6000 Franken für die Eigenbetreuung in Abzug gebracht werden. Selbstverständlich können diese beiden Abzüge nicht kumuliert werden. Erreicht jedoch der Fremdbetreuungsabzug den Maximalbetrag von 6000 Franken nicht, so kann der Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit wirkt im Ergebnis wie ein zusätzlicher genereller Abzug in der Höhe von 6000 Franken für Kinder unter 15 Jahren. Familien mit Kindern unter 15 Jahren können demnach entweder den Eigenbetreuungsabzug oder den Fremdbetreuungsabzug geltend machen.

Wenn ich den Rückweisungsantrag Engler richtig verstanden habe, geht er genau in diese Richtung, ist doch seine Intention, das Ganze nochmals zu überprüfen und - wie auch [PAGE 616] Kollege Niederberger es vorher gesagt hat - die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag. Es geht mir vor allem auch darum, nicht jene zu bestrafen, die sich aus Verantwortungsbewusstsein, aus freiem Willen für die Eigenbetreuung entschieden haben und damit - das sei auch einmal gesagt - einen wesentlichen Anteil an das Wohl unserer Gesellschaft leisten.

Ich bin aber, und dies ist der grosse Unterschied zu Kollegin Fetz, selbstverständlich dafür, den geltenden Fremdbetreuungsabzug beizubehalten. Es geht hier auch nicht um Richtig oder Falsch, aber es geht um eine Anerkennung und Wertschätzung jener Familien - ich sage ausdrücklich Familien; es geht hier nicht nur um Frauen oder Männer -, die sich für die Eigenbetreuung entscheiden. Sie, Frau Kollegin Fetz, haben gesagt, man könne das durch sehr grosszügige Kinderzulagen ersetzen. Auch das haben wir in meinem Kanton gemacht; meines Wissens sind wir zusammen mit dem Kanton Wallis jener Kanton, der die höchsten Kinderzulagen hat, und auch das entspricht einem politischen Willen. Kommen Sie mir nun ja nicht damit, dass Sie sagen, der Kanton Zug könne das verkraften! Es ist keine Frage des Geldes, es ist eine Frage des politischen Willens. Wir wollen in unserem Kanton den Mittelstand fördern. Das beruht auf der Erkenntnis, dass ein wirtschaftlich starker Kanton auch ein sozialer Kanton sein muss, sein will.

In diesem Sinn unterstütze ich den Rückweisungsantrag Engler.