Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-20
Wortprotokoll
Das Volk hat in der Abstimmung vom 27. September 2009 einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der IV zugestimmt. Der Abstimmung war eine grosse Diskussion vorausgegangen, und die Erhöhung wurde bis Ende 2017 begrenzt. Ich erinnere mich sehr gut daran, wie von verschiedenen Parteien gesagt wurde, ab dem 1. Januar 2018 sei die Mehrwertsteuer selbstverständlich wieder auf dem früheren Niveau.
Jetzt kommt man und sagt, man wolle die Erhöhung dann einfach weiterführen. Man kann sie aber nicht einfach weiterführen, es wäre ein neuer Entscheid nötig. Bei der Argumentation, der Satz sei nun einmal so hoch, man könne deshalb auch dabei bleiben, stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit. Meines Erachtens verschaukelt man das Volk, wenn man bei einem Satz, den man zweckgebunden für die IV erhöht hat, im Laufe des Spiels sagt, man könne die entsprechenden Mittel auch noch für etwas anderes brauchen. Wir haben dem Volk vor der Abstimmung klar gesagt, die Erhöhung sei für die IV-Sanierung, danach hätten wir wieder die ursprüngliche Ausgangslage.
Natürlich kann man darüber diskutieren, und wir tun das ja auch eifrig, wofür wir die Mehrwertsteuer auch noch alles brauchen könnten. Diese Diskussion ist legitim und politisch korrekt. Aber nur weil man gesagt hat, man habe das Versprechen bereits etwas geritzt - wir haben ja bereits bei der Fabi-Vorlage gesagt, dort bräuchten wir auch ein wenig von diesen Mitteln -, darf man dann nicht einfach sagen, man könne die anderen drei Mehrwertsteuerpromille auch noch für etwas anderes brauchen. Es ist in der Politik ein hohes Ziel, auch dem Volk gegenüber glaubwürdig zu bleiben. Wenn wir einen Satz erhöhen, dann muss das Volk wissen, wofür wir ihn erhöhen - und dann bleibt es auch dabei.
Ich habe in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass Zweckbindungen an sich problematisch sind. Wissen Sie, Herr Ständerat Kuprecht, sie sind nicht nur für die Exekutive problematisch, sondern auch für die Legislative. Mit Zweckbindungen vermindern Sie den Handlungsspielraum in allen Bereichen, und zwar nicht nur für die Exekutive, sondern auch für die Legislative.
Zweckbindungen können dann sinnvoll sein, wenn man auf der anderen Seite das Verursacherprinzip hat - ein klarer Fall ist die Mineralölsteuer im Strassenbereich -, wenn man damit also eine gewisse Lenkungswirkung verbindet. Dann kann man über Zweckbindungen sicher diskutieren. Aber allgemein sind Zweckbindungen für den Bundeshaushalt nicht förderlich, weil sie überhaupt keinen Handlungsspielraum lassen. Das ist ja nicht das Ziel - die Legislative soll ja politisch aktiv sein.
Dann, denke ich, ist es auch richtig, eine dauerhafte solide Finanzierung zu haben. Ihr Vorschlag wäre ja eine neue Befristung, wieder für fünf Jahre. Und was passiert nach diesen fünf Jahren? Was passiert nach diesen fünf Jahren mit den Beschaffungen für die Armee, was im Bereich Energie mit den energiewirksamen Gebäudesanierungen? Das müsste man nach fünf Jahren wahrscheinlich irgendwie anders finanzieren, oder man müsste wieder die Mehrwertsteuer erhöhen. Ich denke, es ist gut, wenn wir mit den uns bekannten Gefässen eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen, dass es also um wirkliche Politikbereiche geht.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Motion nicht anzunehmen.