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Müller Philipp · Nationalrat · 2008-03-20

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-20

Wortprotokoll

Wir haben schon sehr oft über diese Dumont-Praxis bzw. deren Abschaffung gesprochen, hier drin und in den Kommissionen. Sie waren dabei. Alle Vertreter der Minderheit waren dabei. Ich kann es nicht verstehen, dass man immer noch behauptet, dass jemand im Nachteil sei, wenn er eine Liegenschaft kauft, die bereits renoviert ist, gegenüber jemandem, der eine Liegenschaft kauft, die nicht renoviert ist. Wohlverstanden, es geht nur um Liegenschaften im Privatvermögen, nicht um solche im Geschäftsvermögen. Jemand soll benachteiligt sein, wenn er eine Liegenschaft renoviert kauft, und soll bevorzugt sein, wenn er sie nichtrenoviert kauft! Das ist - schlicht gesagt, und ich werde deutlich - ein Unsinn!

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn ich ein älteres, verfallendes Haus habe und es renoviere und dann verkaufe, dann habe ich, weil es eine Liegenschaft im Privatvermögen ist, eine Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen. Im Rahmen der Berechnung dieser Grundstückgewinnsteuer kann ich die ganzen werterhaltenden Investitionen, die ich gemacht habe, vor dem Verkauf abziehen, und der Käufer hat keine Kosten mehr. Wenn ich umgekehrt das Haus in vernachlässigtem, renovationsbedürftigem Zustand verkaufe, dann hat der Käufer die Renovationskosten zu bezahlen, und er kann sie abziehen. Er kann sie aber wegen dieser unmöglichen Dumont-Praxis nicht abziehen, seit dem Bundesgerichtsurteil von 1973, weil eben zuerst fünf Jahre Frist abgewartet werden müssen. Das hat zur Folge, dass die Leute fünf Jahre warten und dann renovieren, und in diesen fünf Jahren ist das Gebäude in einem lausigen, schlechten Zustand - was auch heisst, es verbraucht mehr Heizenergie.

Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum ich bei einer Liegenschaft im Privatvermögen, bei der ich energetische Sanierungen vornehme, in den ersten fünf Jahren - eben wegen der Dumont-Praxis - gemäss Artikel 8 der Abzugsverordnung dafür nur die Hälfte, hingegen bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen alles abziehen kann. Aber ich sehe, Herrn de Buman interessiert das nicht; er hört nicht zu. Es [PAGE 449] ist wirklich an der Zeit, dass wir den alten Zopf der Dumont-Praxis abschneiden, ihn eliminieren. Heute haben wir die Gelegenheit dazu. Die Kantone haben sich entsprechend geäussert. Sie gehen jetzt sogar weiter. Der Bundesrat hat sich dem angeschlossen. Im Zeichen der Energiesanierung des Gebäudeparkes hat die Dumont-Praxis bremsende, hinderliche Wirkung. Es ist höchste Zeit, dass wir dem ein Ende bereiten.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir damit bei einem Bestand von ungefähr 1,5 Millionen Wohnungen in diesem Land, die dringend renovationsbedürftig sind, ein Arbeitsvolumen generieren, welches ebenfalls in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen ist. Es darf nicht vergessen werden: Gebäudesanierungen sind Sanierungen, die im Bereich des CO2-Ausstosses am meisten bringen. Wir können hier effektiv das tun, was die CO2-Bilanz massiv verbessert. Es ist für mich überhaupt nicht einsichtig, warum wir, nur aufgrund eines Neid- und Missgunstarguments - so bezeichne ich das, was ich von der Gegnerseite gehört habe -, diese unsinnige, seit 1973 bestehende Praxis nicht endlich eliminieren.

Ich bitte Sie also, sowohl der Kommissionsmehrheit wie dem Bundesrat und den Kantonen zuzustimmen und damit meine Initiative zu unterstützen.