Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-03-20
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-20
Wortprotokoll
Als Finanzminister müsste ich natürlich alle Instrumente begrüssen, welche der Ausgabendisziplin dienen. Denn eine der wichtigsten Aufgaben des Finanzministers ist es ja, dafür zu sorgen, dass Ausgaben verhindert werden, und nicht dafür, dass man sie erhöht. Wenn ich trotzdem der Meinung bin, wir sollten das Finanzreferendum auf der Stufe des Bundes nicht einführen, ist mein Entscheid innerlich in etwa so knapp ausgefallen wie jener in Ihrer vorberatenden Kommission. Ich begründe diesen Entscheid im Wesentlichen mit folgenden Punkten:
1. Wenn Sie im Bereich des Finanzreferendums in dem Ausmass, wie es von Herrn Joder soeben zahlenmässig beziffert wurde, das Volk einschalten, öffnen Sie dem Volk bewusst eine zusätzliche Türe zur Finanzpolitik des Bundes. Das wird man dann nicht nur mit einzelnen Abstimmungen tun, sondern dann muss eine neue Kultur entstehen. Dann muss man das Volk in die ganze Ausgabenpolitik auch während des Jahres und nicht nur im Hinblick auf einzelne Abstimmungen einbinden und diese Kultur dann auch verbreiten. Sie würden hier also ein neues Element gestalten; das muss man bedenken.
2. Es gibt heute eine ganze Anzahl von Instrumenten, die uns helfen, die Ausgaben im Griff zu behalten. Ich erwähne zuerst die Schuldenbremse; dieses Instrument hat uns sehr geholfen, eine vernünftige Finanzpolitik zu betreiben. Wir sind jetzt noch dabei, das Ventil zu schliessen, das in Bezug auf den ausserordentlichen Haushalt besteht. Ausserordentliche Ausgaben unterliegen heute nicht der Schuldenbremse, obwohl der Verfassungsauftrag zur Ausgabenbremse klar ist: Er schliesst nämlich auch den ausserordentlichen Haushalt mit ein. Diese Lücke werden wir schliessen, und Sie werden in den nächsten Monaten eine Botschaft des Bundesrates zum Thema "Ausweitung der Schuldenbremse auf den ausserordentlichen Haushalt" bekommen.
Sie haben weiter die Ausgabenbremse, die immer gelöst werden muss, wenn bestimmte Ausgabenbedingungen erfüllt sind.
3. Wir haben das Finanzhaushaltgesetz, und dieses strukturiert die verschiedenen Ausgaben. Wir entscheiden über Rahmenkredite, über Verpflichtungskredite, über Zahlungskredite. Oft müssen ja dann Rahmenkredite wieder durch Entscheide bis auf die budgetrelevanten Verpflichtungskredite heruntergebrochen werden. Da hat das Parlament immer wieder die Möglichkeit, Akzente zu setzen.
4. Sie haben die Legislation, die Gesetzgebungsbefugnis, und davon sollte man auch da und dort vermehrt Gebrauch machen. Man kann die Grundgesetze eben durchaus auch mit Finanzierungsgesetzen ergänzen, indem man die Sachverhalte und deren Finanzierung trennt und in zwei verschiedene Erlasse kleidet. Dann haben Sie die Möglichkeit, Finanzierungsgesetze dem fakultativen Referendum zu unterstellen, was ja ohnehin der Fall ist; und dann kann gegebenenfalls gegen ein Finanzierungsgesetz, welches den Grunderlass ergänzt, das Referendum ergriffen werden.
Diese Möglichkeiten bestehen, und sie werden teilweise auch genutzt; ich erinnere Sie an gewisse Ausgaben im Bereich der Entwicklungshilfe. All diese Instrumente stehen heute schon zur Verfügung.
Nun gibt es daneben eine politische Sicht. Da müssen wir feststellen, dass der Haushalt des Bundes sehr weitgehend ein Transferhaushalt ist.
1. Zwei Drittel der Bundesausgaben sind gebunden, und zwar in Richtung der Sozialversicherungen, die ohnehin spezialfinanziert sind, in Richtung der Kantone und der Zusammenarbeit mit ihnen und teilweise eben auch in Richtung Ausland und dort eben mit gewissen Pflichtbeiträgen für internationale Organisationen, wo wir Mühe hätten, wenn wir mit Referendumsentscheidungen erschienen.
2. Wenn in jedem Fall diese Referenda ergriffen würden, dann entstünden in vielen Fällen zusätzliche zeitliche Verzögerungen. Die heute schon schwerfälligen Gesetzgebungsprozesse würden zusätzlich belastet und in die Länge gezogen, und das wäre in vielen Fällen der Problemlösung nicht förderlich.
3. Ich erinnere Sie daran, dass wir seit dem 1. Januar dieses Jahres den neuen Finanzausgleich haben. Das ist ein Instrument, welches die Finanzen zwischen dem Bund und den Kantonen auf ein neues Geleise stellt, bei dem die Kantone mehr frei verfügbare Mittel bekommen, um ihre Aufgaben, teils im Verbund mit dem Bund, lösen zu können. Wenn Sie das Finanzreferendum einführen, muss dessen Relevanz für den neuen Finanzausgleich berücksichtigt werden.
4. Schliesslich ist es so, wie gesagt wurde: Die Unterscheidung und die Charakterisierung der einzelnen Ausgaben fällt nicht immer leicht. Es ist auch bei den Kantonen immer noch gelegentlich umstritten, was zum Finanzvermögen und was zum Verwaltungsvermögen gehört und wie man die einzelnen Ausgaben charakterisiert.
Wenn ich all diese Argumente in eine Bilanz setze, dann komme ich wie gesagt wie Ihre Kommission zu einem ähnlich knappen Ergebnis gegen das Finanzreferendum, und ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.