Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-03-20
Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-20
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 1. November 2007 die am 23. Juni 2006 von der grünen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative eingehend beraten und geprüft. Die Initiative verlangt, dass Artikel 141 der Bundesverfassung dahingehend abzuändern ist, dass künftig einfache Bundesbeschlüsse, welche Verpflichtungskredite für die Beschaffung von Kriegs- und Armeematerial sowie von sonstigen Rüstungsgütern des VBS beinhalten, dem fakultativen Referendum unterstellt sind. Die grüne Fraktion begründet ihren Vorstoss damit, dass das zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Rüstungsprogramm in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken bei einem Grossteil der Bürgerinnen und Bürger die beiden folgenden Fragen aufwerfe: Wozu derartige Ausgaben, die sich weder finanz- noch sicherheitspolitisch rechtfertigen lassen? Und: Warum haben wir dazu nichts zu sagen? In Zeiten der knappen Ressourcen gelte es, finanzpolitische Prioritäten zu setzen. Das alles rufe nach einer demokratischen Mitsprache.
Am 27. August 2007 hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates dagegen ausgesprochen, dem Rat einen Erlassentwurf für die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums zu unterbreiten. Sie haben soeben der Abschreibung dieses allgemeinen Finanzreferendums zugestimmt. Die Kommission sieht nun keinen Grund, nach dem Verzicht auf die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums ein Mitspracherecht des Volkes in spezifischen Bereichen, in diesem Fall bei den Rüstungsausgaben, vorzusehen.
Ein Finanzreferendum in einem spezifischen Politikbereich ist nicht sinnvoll; das ist die Ansicht der Kommission. Es ist nicht einzusehen, warum die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei Rüstungsausgaben mitreden sollen, aber nicht bei Ausgaben zum Beispiel in den Bereichen Entwicklungshilfe, Verkehr usw. Die gleichen Probleme, die sich bei der Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums ergeben hätten, wären auch bei der Einführung eines Referendums im Rüstungsbereich zu erwarten. Insbesondere müsste mit einer Verzögerung, wenn nicht gar Blockierung der Entscheidprozesse gerechnet werden. Diese Problematik der Verzögerung des Entscheidprozesses durch das Finanzreferendum ist gerade bei Rüstungsfragen und gerade bei Rüstungsprogrammen offensichtlich. Eine sinnvolle Planung über Jahre wäre nicht mehr möglich.
Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Ansicht, dass sich eben gerade der Rüstungsbereich besonders für die Mitsprache des Volkes eigne, weil dort bestimmte Projekte finanziert werden sollen. Dies seien konkrete Fragen, welche für eine Mitsprache des Volkes geeignet seien.
Ich beantrage Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, es also gleich wie beim allgemeinen Finanzreferendum zu machen.