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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-12-20

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind [PAGE 2048] erhebliche Textänderungen durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern. Ursprünglich sollte in dieser Vorlage nur die mit der Änderung vom 8. Oktober 2004 aufgenommene und auf zwei Jahre befristete Übergangsbestimmung verlängert werden. Diese Übergangsbestimmung ist nun aber in den Räten noch durch eine materielle Änderung, nämlich die Anpassung an die Teuerung, ergänzt worden. Damit kann gesetzestechnisch nicht mehr nur eine Verlängerung der Übergangsbestimmung verabschiedet werden, sondern der Erlass muss in Form einer Änderung des KVG ausgestaltet werden. Absatz 1 der Übergangsbestimmung lautet wörtlich wie die bisherige Übergangsbestimmung, und Absatz 2 enthält die Anpassung an die Teuerung. Es handelt sich nur um eine gesetzestechnische Ausgestaltung des Erlasses ohne materielle Änderung.