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Gross Jost · Nationalrat · 1999-12-08

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-08

Wortprotokoll

Ich befasse mich nur mit der Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl". Ich möchte in Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Baumann noch einmal verdeutlichen, warum die Volksinitiative kein Beitrag zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen ist.

Die Volksinitiative eliminiert alle planerischen Elemente im KVG. Sie macht die Spitallisten der Kantone unmöglich. Ich würde auch sagen, sie verunmöglicht die Globalbudgetierung der Kantone im stationären Bereich, denn jeder Patient soll ja uneingeschränkt Spitalleistungen eines andern Kantons auf Kosten der Grundversicherung in Anspruch nehmen können.

Ich bin der Meinung, die Volksinitiative könne tendenziell dazu führen, die wirtschaftlichen Grundlagen der Zusatzversicherung zu gefährden, denn die Grundversicherung müsste auch die Spitalkosten in Privatabteilungen und Halbprivatabteilungen finanzieren. Das wäre eine Entlastung der Zusatzversicherung zulasten der Grundversicherung - mit der Folge massiv steigender Prämien in der Grundversicherung. Das wollen wir sicher alle nicht.

Eine Kontrolle der Mengenentwicklung wäre nicht mehr in dem Ausmass möglich, wie es in diesem Land notwendig ist. Denn wir sind in einem Anbietermarkt: Es ist offensichtlich, dass die Zahl der Leistungserbringer - Ärzte und Dichte der Spitalbetten - das Kostenniveau des Gesundheitswesens ganz entscheidend beeinflusst.

Ich bin, entgegen der Auffassung von Herrn Suter, auch nicht der Meinung, dass uns die Volksinitiative beispielsweise im Bereiche der Einschränkung des Vertragszwanges die gleichen Möglichkeiten lässt. Ich bin vielmehr der Auffassung, dass sie uns dieses Instrument auf der Ebene der Bundesverfassung aus der Hand nimmt. Diese Dinge hängen sehr eng miteinander zusammen.

Die Volksinitiative hat einen entscheidenden Nachteil. Sie setzt nur auf das Allerwelts-Heilmittel des Wettbewerbs. Und ein totaler Wettbewerb ist im Gesundheitswesen weder sinnvoll noch machbar. Ich habe es schon gesagt: Es ist ein Anbietermarkt. Transparenz für den Patienten fehlt häufig. Wir haben einen staatlich regulierten Markt. Die Preise werden vom Staat bzw. von den Kassen festgesetzt und finanziert. Und wir haben vor allem eine fehlende Preiselastizität, und weil die Volksinitiative volle Kostendeckung verlangt, garantieren die bestehenden Tarife dieses Preisniveau. Die Preise sinken nicht im Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Das wären echte Rahmenbedingungen für den Wettbewerb, aber diese bestehen im Gesundheitswesen eben nicht.

Nun zum Rückweisungsantrag: Ich denke, der Antrag, den Herr Zäch jetzt dem Parlament, dem Nationalrat, beliebt machen möchte, enthält einige gute Elemente. Am grössten ist die Skepsis natürlich in Bezug auf die freie Arztwahl. Diese besteht zwar in einem wesentlichen, nämlich im ambulanten Bereich - sie kann beispielsweise durch Hausarztmodelle eingeschränkt werden -, aber im stationären Bereich ist die freie Arztwahl in der Grundversicherung nicht realisierbar.

"Gesamtschweizerische Spitalplanung" ist ein gutes Stichwort. Die Initiative der SPS will eine Spitalplanung auf Bundesebene in Bezug auf die universitäre, die Spitzenmedizin. Das geht in die richtige Richtung. Kostentransparenz und Qualitätskontrolle wollen wir alle; insofern ist dies ein richtiges Stichwort. Wesentliche Elemente sind aber schon im bestehenden KVG enthalten; diese sind allerdings zu optimieren.

"Gleichbehandlung im stationären Bereich": Hier will ja der Bundesrat die Gleichbehandlung der Listenspitäler im Vernehmlassungsprojekt. Das ist ein guter Ansatz, der in die richtige Richtung geht.

Bestimmend dafür, dass unsere Fraktion dem Rückweisungsantrag nicht zustimmen kann, sind aber ganz gewichtige verfahrensrechtliche Bedenken. Der Antrag verlangt Rückweisung an die Kommission. Das heisst im Klartext: Die Kommission soll im Rahmen der zweiten Teiletappe der Revision des KVG einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir aber erwarten die Botschaft zur zweiten Teiletappe "Teilrevision KVG" irgendwann im Jahr 2000. Die Kommission wäre mit der Bearbeitung einer derart komplexen Materie doch zweifellos überfordert.

Herr Zäch, man muss halt die Initiative und auch den Gegenvorschlag beim Wort nehmen. Sie wollen Rückweisung an die Kommission, d. h. eben, dass die Kommission dann gefordert wäre, sich tatsächlich an die Arbeit zu machen. Der Effekt wäre genau das Gegenteil von dem, was Sie wollen und was die Initianten wollen. Sie würden das vom Bundesrat vorzuschlagende zweite Etappenziel "Teilrevision KVG" verzögern, weil die Kommission jahrelang braucht, bis sie mit der Bearbeitung an jenem Punkt wäre, den wir vom Bundesrat erwarten. Deshalb ist das, was Herr Suter gesagt hat, absolut richtig: Wir haben in der Kommission darauf verzichtet, einen konkreten Gegenvorschlag auszuarbeiten, im Vertrauen darauf, dass der Bundesrat diese Punkte zum Thema der zweiten Etappe der Teilrevision des KVG machen wird. Deshalb können wir nicht einem Vorschlag zustimmen, der gut gemeint ist, aber in der Tendenz zur Verzögerung des Reformprozesses im Rahmen der zweiten Teiletappe des KVG führen wird.

Deshalb bitte ich Sie auch im Namen der SP-Fraktion, den Rückweisungsantrag Zäch abzulehnen.