AB 155009
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Nur ganz kurz zu diesem Thema: Wir haben in der Kommission - und die FDP-Fraktion hat sich hier der Kommission angeschlossen - argumentiert, dass es nicht sinnvoll wäre, in dieser heiklen Entwicklung des Betäubungsmittelrechtes hier mit der Herausnahme einer Substanz aus der Liste der verbotenen Substanzen sozusagen einen neuen psychologischen Kriegsschauplatz zu eröffnen, weil es sachlich relativ wenig Bedeutung hat. Das war die Argumentation. Deshalb haben wir in der Kommission und deshalb hat auch die FDP-Fraktion gesagt: Wir halten an der bisherigen Fassung fest. Die jetzt von Herrn Günter vorgebrachten Argumente sind neu; sie wurden, das muss man fairerweise sagen, in der Kommission nicht diskutiert. Ich meine deshalb auch, dass der Ständerat als Zweitrat sie ansehen sollte. Wir bleiben für den Moment sicher bei der jetzt definierten Linie, dass man, und da stimme ich Herrn Waber zu, nicht grundsätzlich davon ausgehen kann, dass Diazetylmorphin nicht medizinisch verwendet werden sollte. Das geht schon daraus hervor, dass wir ja auch für die medizinische Nutzung von Cannabinoiden sind. Das ist das gleiche Thema. Man muss eine adäquate Formulierung finden. Wir sind aber klar der Meinung, dass wir jetzt, in dieser Phase, an der bisherigen Fassung festhalten sollten, wie die Kommission des Nationalrates Ihnen das empfiehlt.