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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-12-20

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Ich möchte zum Antrag Vischer aus der Sicht der Kommission noch etwas sagen. Dieser Antrag lag der Kommission nicht zur Beratung vor. Ich gehe aber wohl nicht falsch in der Annahme, wenn ich hier festhalte, dass die Kommission den Antrag Vischer mit grossem Mehr abgelehnt hätte, wäre er der Kommission vorgelegen. Hierzu gibt es zwei Argumentationsschienen:

Auf der einen Seite hätten wohl jene gestanden, welche auch in der Sache gegen eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums sind, welche die Entkriminalisierung mit Verharmlosung gleichsetzen und glauben, dass die Perspektive auf eine Strafe das Konsumverhalten und die Wahl der Substanz beeinflusst. Zusätzlich wird von diesen Vertreterinnen und Vertretern darauf hingewiesen, dass ein solcher Schritt - eben hin zur Straffreiheit des Konsums - nie isoliert von unseren Nachbarländern gemacht werden könne. In der Sicht dieser Neinposition kommt somit eine Entkriminalisierung des Konsums weder heute noch später infrage.

Ebenfalls abgelehnt würde dieser Antrag aber auch von der Mehrheit jener, die im Grundsatz für die Straffreiheit des Konsums sind, und zwar aus folgenden Gründen: Der Antrag Vischer sieht keine Alterslimite vor. Zwar kennt auch das Strafgesetz keine Alterslimite, doch müsste eine solche innerhalb eines integralen Drogengesamtkonzepts festgesetzt werden. Die Straffreiheit des Konsums kann keine isolierte und keine vorgezogene Massnahme sein. Die Straffreiheit des Konsums soll gemäss jenen, die sie befürworten, zu weniger Konsum führen, indem parallel oder vorgängig andere griffige Massnahmen umgesetzt werden, die den Konsum tatsächlich beeinflussen. Es sind dies Massnahmen im Bereich der Erhältlichkeit und der Zugänglichkeit der Substanzen, wobei die Gefährlichkeit der Substanzen berücksichtigt wird. Zu diesen Massnahmen gehört die Organisation der Verkaufsstellen; die Beantwortung der Frage, welche Substanz wie frei verkauft wird: ob sie frei oder lizenziert verkauft wird oder nur medizinisch abgegeben; dazu kommen die Fragen der Preispolitik, der Lenkungsabgaben usw. All diese Massnahmen müssten vorgängig beschlossen und in Kraft sein, bevor - als letzte Massnahme - über die Straffreiheit des Konsums beraten werden könnte.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, den Antrag Vischer abzulehnen.