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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-12-20

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Lassen Sie mich gerade eine Vorbemerkung zu meinem Vorredner machen. Herr Vischer, Sie haben eben gesagt, die Hochpreisinsel zu bodigen sei populär, das habe sich herumgesprochen. Wahrscheinlich hat sich aber noch nicht herumgesprochen, dass die Hauptursache für die hohen Preise in der Schweiz nicht die nationale Erschöpfung im Patentrecht ist. Das mag ein kleiner Mosaikstein davon sein, aber es ist sicher nicht die Hauptursache.

Nun kommen wir zur Sachlichkeit zurück. Der Bundesrat wollte im Rahmen dieser Patentgesetzrevision auch die Frage der Erschöpfung gesetzlich regeln. Die patentrechtliche Erschöpfung bedeutet nämlich, dass patentierte Erfindungen nicht mehr vom Ausschliesslichkeitsrecht des Patentinhabers erfasst werden, sobald sie durch den Patentinhaber selbst oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind. Wie wir bereits gehört haben, gibt es geografisch unterschiedliche Erschöpfungsarten, nämlich die nationale Erschöpfung, wie sie heute in der Schweiz aufgrund der bundesgerichtlichen Kodak-Rechtsprechung gilt, die regionale Erschöpfung, wie sie in den EU- und EWR-Staaten gilt, sowie die internationale Erschöpfung. In den letzten sechs Jahren wurden drei Berichte verfasst, die die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels von der nationalen zur regionalen oder zur internationalen Erschöpfung untersuchten. Die Auswirkungen sind, soweit sie abschätzbar sind, im Wesentlichen bekannt. Dabei handelt es sich laut der bereits zitierten Studie von Plaut Economics im Falle eines Systemwechsels um ein Preissenkungspotenzial bei Konsumgütern von sage und schreibe 24 bis 88 Millionen Franken pro Jahr. Da muss niemand kommen und behaupten, mit einer anderen Lösung sei nun das Problem der Hochpreisinsel gelöst. Deshalb wollten wir auch keine neuen Studien, weil die Studien bereits vorhanden sind. Wir wollten vielmehr eine separate Botschaft des Bundesrates, in der die Möglichkeiten und Folgen der verschiedenen patentrechtlichen Erschöpfungen geklärt, dargelegt und zusammengestellt werden. Aufgrund dieser Botschaft soll das Parlament dann die patentrechtliche Erschöpfung gesetzlich regeln. Die Abtrennung der patentrechtlichen Erschöpfung macht aus folgenden Gründen Sinn:

Erstens stehen sich in der Patentgesetzrevision fundamental verschiedene Interessen gegenüber. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass eine ernstzunehmende Skepsis am Grundsatz des Schutzes biotechnologischer Erfindungen vorhanden ist. Diesen zentralen Diskurs wollen wir nicht zusätzlich mit der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung belasten.

Zweitens stehen sich auch divergierende wirtschaftliche Interessen gegenüber. Währenddem sich beispielsweise der Detailhandel für eine regionale oder internationale Erschöpfung einsetzt, ist der pharmazeutischen Industrie die nationale Erschöpfung wichtig.

Drittens kann eine europaweite regionale Erschöpfung nicht seitens der Schweiz einseitig eingeführt werden, weil sie WTO-rechtliche Prinzipien, namentlich das Meistbegünstigungsprinzip nach dem Trips-Abkommen, verletzen würde. Für eine regionale Erschöpfung wären Verhandlungen mit der EU notwendig.

Viertens kennen wir heute unterschiedliche Erschöpfungssysteme im Immaterialgüterrecht. Währenddem für das Patentrecht aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die nationale Erschöpfung gilt, kennen das Markenschutzrecht und das Urheberrecht die internationale Erschöpfung. Im Markenschutzrecht und im Urheberrecht hat die Schweiz also weiterreichende Erschöpfungsregelungen als alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Ob diese bei einer Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht beibehalten werden können, ist fraglich.

Last but not least führt eine Abtrennung der Erschöpfungsfrage zweifelsfrei zu einer sachlicheren Debatte.

Auch der FDP ist es ein Anliegen, jene hohen Preise in der Schweiz zu knacken, die nur aufgrund der Rechtslage und ohne Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung auf diesem Niveau gehalten werden können.

Vor diesem Hintergrund ist weder der Antrag der CVP-Fraktion, Artikel 9a an die Kommission zurückzuweisen, noch der Antrag Leutenegger Oberholzer zielführend.

Der Antrag der CVP-Fraktion schliesst nämlich die Möglichkeit einer regionalen Erschöpfung von vornherein aus, weil die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nicht in der Lage sein kann, die entsprechenden Verhandlungen mit der EU zu führen. Sollte sich dann eine Kommissionsmehrheit grundsätzlich für eine Erschöpfung aussprechen, müssten wir dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag erteilen. Dies führt sicherlich nicht zu kürzeren Fristen, Herr Hochreutener, wie Sie dies am Rednerpult versprochen haben, als die Kommissionsmotion.

Schliesslich zum Antrag Leutenegger Oberholzer, das geht ganz kurz: Frau Leutenegger Oberholzer möchte die internationale Erschöpfung mit einer Ausnahme für die Pharmaindustrie einführen. In der Kommission hat Frau Leutenegger Oberholzer bereits einen Antrag zur einseitigen Einführung [PAGE 1990] der regionalen Erschöpfung gestellt, diesen dann aber wieder zurückgezogen.

Die Tatsache, dass Frau Leutenegger Oberholzer hier einen Einzelantrag stellt, zeigt bereits, dass wir die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen noch nicht zu Ende geführt haben. Deshalb ist nur die Annahme der Motion, wie sie die Kommission vorschlägt, zielführend.