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Dettling Toni · Ständerat · 2001-09-18

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Hier geht es um die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge. Der Bundesrat nimmt seinen Entwurf aus dem Jahre 1996 wieder auf, wonach die Staatsverträge und die der Umsetzung der Verträge dienende Gesetzesänderung als Gesamtpaket vorgelegt werden können. Oft sei der Handlungsspielraum bei der gesetzlichen Umsetzung eines Vertrages relativ gering, wodurch das separate Abstimmungsverfahren zu einer blossen Augenwischerei werde. Ein paketweises Abstimmen könne verfahrensökonomisch sinnvoll sein und widersprüchliche Entscheide vermeiden. Damit würde auch die Schweiz als Verhandlungspartnerin glaubwürdig.

Der Antrag des Bundesrates wurde in der Kommission nicht aufgenommen. Die Kommission spricht sich gegen die Einführung dieser Möglichkeit aus, weil die Gefahr besteht, dass die Entscheidungsfreiheit der Abstimmenden eingeschränkt wird. Man kann durchaus zum Schluss kommen, dass ein Staatsvertrag gut ist, die Ausführungsgesetzgebung jedoch missglückt. Eine solche Stellungnahme wäre den Stimmenden verwehrt, wenn die Bundesversammlung entschieden hat, ein Gesamtpaket vorzulegen. Auch hier ist zwar davon auszugehen, dass sich die Bundesversammlung nur in wirklich sinnvollen Fällen für dieses Vorgehen entscheiden würde. Aber Gegner der Vorlage werden sicher schnell versucht sein, Manipulationsabsichten zu unterstellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass verfahrensökonomisch bereits einiges gewonnen werden kann, wenn Vertrag und Gesetzgebung am gleichen Termin, jedoch als getrennte Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen die Ablehnung des bundesrätlichen Antrages.

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