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Goll Christine · Nationalrat · 2004-09-22

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-22

Wortprotokoll

Dann müssen Sie, Monsieur Guisan, vielleicht nochmals die Ergänzung lesen, die der Ständerat eingefügt hat. Ich habe betont, dass in diesem Zweckartikel ursprünglich festgehalten worden ist, dass die Persönlichkeit, die Menschenwürde, die Gesundheit zu schützen sind. Festgehalten ist auch, dass missbräuchlicher Umgang und vor allem auch der Handel mit Organen verhindert werden müssen. Das sind richtige Zielsetzungen für einen Zweckartikel im Transplantationsgesetz. Die Ergänzung, die der Ständerat eingefügt hat, ist jedoch falsch. Es heisst darin immerhin: Dieses Gesetz "soll dazu beitragen, dass menschliche Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen".

Sie erinnern sich genau an unsere Diskussion in der SGK, Monsieur Guisan: Wir haben diesen Zweckartikel - Artikel 1 - in Zusammenhang mit einer weiteren neuen Bestimmung diskutiert, die der Ständerat in dieses Gesetz aufgenommen hat. Es handelt sich dabei quasi um die Umsetzung dieser neuen Zweckbestimmung, die der Ständerat beschlossen hat. Die Umsetzung wäre dann die Bestimmung - der Ständerat wollte das zumindest -, dass die Spendenbereitschaft im Führerausweis festgehalten werden kann.

Insofern betone ich noch einmal: Ob Sie sich zu einer Spende bereit erklären, ist Ihr ureigenster persönlicher Entscheid - so wie es mein persönlicher Entscheid ist, ob ich mich zu einer Spende bereit erkläre. Das gehört für mich nicht in die Zweckbestimmung eines Gesetzes.