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AB 155242

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-16

Wortprotokoll

Die Stossrichtung der Motion stimmt. Trotzdem beantragt auch der Bundesrat, sie abzulehnen. Wieso? Es wurde gesagt. Wir schiessen über das Ziel hinaus. Wir brauchen gründlichere Abklärungen. Der Bundesrat will vor allem juristische und völkerrechtliche Prüfungen. Er verlangt mit der Ablehnung, dass für ihn der Handlungsspielraum nicht vorzeitig eingeschränkt wird.

Die Motion ist mit der jüngsten Entwicklung der Studierendenzahlen begründet. Es geht um die 60 Prozent mehr Studenten seit dem Jahr 2000 und um den Ausländeranteil, der von 25 auf 40 Prozent gestiegen ist. Ich will dieser Entwicklung vor allem auch Positives abgewinnen. Wir haben es heute im Zusammenhang mit dem Leistungsbericht der ETH schon einmal gesagt. Die Qualität unserer Ausbildung ist offenbar gut, und das ist attraktiv. Die Studierenden suchen unsere Institute auf. Das ist letztlich eine Qualitätskomponente für spätere Fachkräfte in ihrer Berufstätigkeit.

Insbesondere ist auch der Mint-Bereich heute wiederholt angesprochen worden. Ich bin froh, wenn sich Studierende für diesen Bereich gewinnen lassen - diesen wollen wir mit Sicherheit keine Hindernisse in den Weg legen durch nicht genügend fundiert durchdachte Studiengebühren.

Gemäss Bundesrat ist eine höhere Studiengebühr für ausländische Studierende aber grundsätzlich gerechtfertigt. Die Eltern bezahlen hier ja auch keine Steuern. Aber wie gesagt, der Grundsatz muss sorgfältig geprüft werden, juristisch, völkerrechtlich.

Herr Ständerat Eder hat zudem das Folgende erwähnt und Herr Ständerat Gutzwiller auch: Wie verfahren wir mit den Auslandschweizern? Wie sind diese zu behandeln? Und was bedeutet der Vorstoss für Grenzgänger? Können diese dann aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen gleiche Bedingungen einfordern? Was müssten wir tun, wenn wir eine Reziprozität zu respektieren hätten, damit schweizerische Studierende, die sich im Ausland ausbilden lassen wollten, nicht benachteiligt würden?

Mit anderen Worten: Der Bundesrat kann die Motion nicht wortgetreu umsetzen. Er wird aber im Zuge der BFI-Botschaft 2017-2020 einen entsprechenden Gesetzestext vorlegen, und dieser Gesetzestext wird der Motion Rechnung tragen.

Damit bitte ich Sie um Ablehnung.