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Dettling Toni · Ständerat · 2001-09-18

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Diese Neuerung ergibt sich aus der Möglichkeit, dass die Bundesversammlung allgemeinen Volksinitiativen einen Gegenvorschlag auch auf Gesetzesstufe gegenüberstellen kann. Das Volk muss sich dazu äussern können, ob es nun die Version der Initianten oder der Bundesversammlung vorzieht, unabhängig davon, ob das Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesebene umgesetzt wird.