Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-18

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, eine Bestimmung aufzunehmen, die es der Bundesversammlung ermöglicht, zwei Volksinitiativen zum gleichen Gegenstand gleichzeitig der Abstimmung zu unterbreiten. Die beiden Initiativen würden nach dem gleichen Verfahren zur Abstimmung gebracht wie eine Initiative und ihr Gegenentwurf. Damit könnten die Stimmberechtigten in der Stichfrage entscheiden, welcher Initiative sie den Vorzug geben, falls beide angenommen werden. Das ist nicht notwendig, Herr Dettling, wenn sich zwei Volksinitiativen komplementär ergänzen, dann braucht es diese Stichfrage nicht. Das wird also nicht ausgeschlossen, sondern es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht notwendig.

Nach heutigem Recht werden zwei Initiativen, die nicht den gleichen Inhalt haben, nicht nach dem Verfahren von Initiative und Gegenentwurf unterbreitet. Die Stimmberechtigten haben nicht die Möglichkeit, zweimal Ja zu stimmen und sich dann in der Stichfrage für die eine oder die andere Initiative zu entscheiden. Nach heutigem Recht würden bei einem doppelten Ja beide Initiativen in die Verfassung aufgenommen, auch wenn sie ähnliche, abweichende oder sogar widersprüchliche Lösungen vorschlagen. Die Stimmberechtigten, die ein solches Ergebnis vermeiden wollen, sind eigentlich gezwungen, nur für eine der beiden Initiativen zu stimmen, auch wenn sie beide Initiativen dem geltenden Recht vorziehen würden. Dies kann auch den Wählerwillen verfälschen.

Es ist nicht nur ein theoretisches Problem - Sie haben es eingangs bereits erwähnt -; es wird sich in Zukunft öfters stellen, denn die verkürzten gesetzlichen Fristen verpflichten den Bundesrat, eine Volksinitiative innert neun Monaten nach der Schlussabstimmung in den Räten der Volksabstimmung zu unterbreiten. Wir sind gegebenenfalls sogar gezwungen, zwei Initiativen zum gleichen Gegenstand gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen.

Sie haben erwähnt, dass in der Kommission auch Befürchtungen laut wurden, es könnte manipuliert werden. Unseres Erachtens ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn die verkürzten gesetzlichen Fristen keine andere Wahl lassen, als die beiden Initiativen gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen, dann muss ein besonderes Abstimmungsverfahren dafür garantieren, dass der Wählerwille nicht verfälscht wird. Dies kann nur ein Abstimmungsverfahren wie bei Initiative und Gegenentwurf sicherstellen. Der Antrag des Bunderates überträgt auch die Kompetenz zu diesem Entscheid der Bundesversammlung. Insofern braucht man also sicher keine Manipulation seitens des Bundesrates zu befürchten.

Unseres Erachtens entlastet unser Antrag den politischen Prozess, weil nicht zweimal hintereinander über den gleichen Gegenstand abgestimmt werden muss, und er garantiert auch die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe besser als das geltende Recht.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.