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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-06-05

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, die Stipendien-Initiative abzulehnen und dem indirekten Gegenvorschlag, das heisst der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes, zuzustimmen.

Das Ziel der Volksinitiative, die Rechtsetzungskompetenz für das Ausbildungsbeitragswesen im Tertiärbereich von den Kantonen auf den Bund zu verlagern, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Inkraftsetzung des Stipendienkonkordates der Kantone zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ist am 1. März 2013 erfolgt. Festgelegt werden darin, wie auch von den Initianten gefordert, gesamtschweizerische Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen für Ausbildungen auf Sekundarstufe II und der Tertiärstufe; diesem Konkordat sind bereits [PAGE 455] 14 Kantone beigetreten. Die Volksinitiative will die in der Bundesverfassung von Volk und Ständen deutlich angenommene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ändern und führt zu erheblichen Mehrkosten. Gemäss Initianten ist von einem Betrag von 500 Millionen Franken auszugehen.

Die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes stellt einen indirekten Gegenvorschlag dar, nimmt die wichtigen Anliegen der bundesweiten Harmonisierung des Stipendienwesens auf und regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone. Es ist und bleibt aber die Aufgabe der Kantone, die Anspruchsberechtigung der Studierenden zu definieren sowie die Höhe der Ausbildungsbeiträge festzulegen. Der Revisionsentwurf des Bundesrates sieht wie folgt aus: Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes, d. h. Tertiärstufe, werden mit der Revision nicht verändert. Hier ist aber die WBK-SR auch dem Nationalrat gefolgt und hat eine Ergänzung für die Stärkung der Berufsbildung beschlossen, was ich Sie dann zu unterstützen bitte. Der Entwurf sieht weiter vor, dass nur noch diejenigen Kantone, welche die für die Tertiärstufe relevanten Harmonisierungsbestimmungen des Stipendienkonkordates vom 18. Juni 2009 erfüllen, Anspruch auf die Gewährung von Bundesbeiträgen im Rahmen des Ausbildungsbeitragswesens haben. Weiter heisst es, dass keine Aussagen zur Höhe der Ausbildungsbeiträge gemacht werden und dass die Bundessubventionen weiterhin nach Massgabe der Wohnbevölkerung pauschal ausgerichtet werden sollen.

Ich möchte meine Bemerkungen zu einzelnen Artikeln gleich jetzt beim Eintreten machen. Bei der Detailberatung werde ich mich dann nicht mehr melden.

Der Nationalrat und die WBK-SR haben bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a den Geltungsbereich, wie ich vorher erwähnt habe, auf Studierende von höheren Fachschulen und Teilnehmende der Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen ausgedehnt. Dies ist aus meiner Sicht richtig, wird doch so die Berufsbildung gestärkt. Bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c sollten wir der Mehrheit und somit dem Bundesrat folgen. Mit einer Annahme des Antrages der Minderheit würde es zu einer Subjektfinanzierung kommen, für die ein grosser Aufwand betrieben werden müsste. Jedes Gesuch müsste geprüft werden, weil sich das Stipendienwesen auf die finanzielle Lage des Gesuchstellers beziehungsweise seiner Eltern abstützen würde.

Bei Artikel 4 bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und Artikel 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen nicht aufzunehmen. Es geht nämlich hier um eine materielle Regelung der Mindesthöhe eines Vollstipendiums. Diese liegt ausserhalb der Bundeskompetenzen. Der Bund hat im Stipendienwesen im Tertiärbereich keine materielle Harmonisierungskompetenz. Artikel 4 stellt mit dem Verweis auf die Artikel des Konkordates auch den Kernpunkt des indirekten Gegenvorschlages dar. Wer diese Anforderungen des Konkordates erfüllt, erhält Bundessubventionen.

Bei Artikel 5 bitte ich Sie dann, die Mehrheit zu unterstützen. Eine leistungsorientierte Ausrichtung, wie sie die Minderheit will, ist abzulehnen. Das Grundprinzip des NFA sollten wir nicht ändern. Dieses besagt klar, dass die Ausrichtung der Beiträge nach Massgabe der Wohnbevölkerung erfolgt. Schliesslich bitte ich Sie, in Artikel 5 Absätze 2 und 3 die Mehrheit zu unterstützen. Wenn nämlich mit allen effektiven Beiträgen der Kantone der Aufwand für die Sekundarstufe II und den Tertiärberuf gemeint ist, dann geht es um 300 Millionen Franken. Sollte nun nur der Tertiärbereich gemeint sein, sind es vonseiten des Bundes und der Kantone immerhin 160 Millionen Franken. Die Hälfte aller effektiven Beiträge lägen dann beim Bund somit etwa bei 70 Millionen, das heisst 165 Millionen abzüglich 25 Millionen Franken, das sind nämlich die heutigen Beiträge geteilt durch zwei. Im Hinblick auf die bereits zahlreichen Forderungen für die BFI-Botschaft 2017-2020 sind im Stipendienwesen wohl keine Zusatzmittel zu sprechen.

Diese Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes ist eine gute Antwort auf die Stipendien-Initiative. Ich ersuche Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dieses revidierte Ausbildungsbeitragsgesetz gemäss meinen Ausführungen zu beschliessen und als indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüberzustellen.