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Graber Konrad · Ständerat · 2014-06-05

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung. Der Gesetzentwurf wurde damals im Februar 2012 vom Bundesrat vorgestellt und im Ständerat in der Frühjahrssession 2013 behandelt. Die Kommission hat die Vorlage vor allem hinsichtlich der institutionellen Reform und der unzulässigen Behinderung des Einkaufs im Ausland abgeändert. Der Ständerat hat den Entwurf mit 25 gegen 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich angenommen.

Von April 2013 bis Januar 2014 wurde der Entwurf von der WAK-NR in mehreren Sitzungen behandelt. Die Kommission ist schliesslich auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung vorgenommen, dann aber das Bundesgesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt. In der Frühjahrssession 2014 hat der Nationalrat mit 106 gegen 77 Stimmen entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Wir müssen heute entscheiden, ob wir an unserem Beschluss festhalten oder dem Nationalrat folgen wollen. Eine zweite Detailberatung ist nicht vorgesehen auch Ihre Kommission hat sich daran gehalten. Sollte sich der Ständerat dafür entscheiden, nicht auf die Vorlage einzutreten, dann ist das Geschäft definitiv erledigt. Falls unser Ratsplenum an seiner Entscheidung festhält - davon gehe ich im Namen der Mehrheit der Kommission aus -, geht das Geschäft an den Nationalrat zurück. Dieser kann dann ebenfalls eintreten und die Detailberatung durchführen. Falls er aber an seiner Entscheidung festhält und wiederum nicht auf die Vorlage eintritt, ist das Geschäft ebenfalls erledigt. So weit zum Formellen.

Nun zur Kommissionsberatung: Obwohl sowohl die Kommission als heute auch der Rat sich lediglich zur Frage des Eintretens zu äussern haben, erfolgte in der Kommission trotzdem nochmals eine kurze Lagebeurteilung. Herr Bundesrat Schneider-Ammann wies darauf hin, dass die Revision des Kartellgesetzes nicht nur als Folge des starken Schweizerfrankens initiiert wurde, sondern auch als genereller Beitrag gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu betrachten ist.

Anhand des Amtlichen Bulletins hat die Kommission festgestellt, dass eine ganze Palette von Gründen den Nationalrat dazu bewogen haben, nicht auf das Geschäft einzutreten - nach der Weisheit "Zu viele Jäger sind des Hasen Tod". Im Nationalrat gab es offensichtlich vor allem Jäger. Eine Gruppe sah gar keinen Handlungsbedarf und lehnte die Revision deshalb grundsätzlich ab. Eine andere Gruppe wollte abwarten, wie sich die Gerichtspraxis entwickelt. Sie hielt das Gesetz noch für zu wenig erprobt für eine Revision. Für andere war die Frage des Teilkartellverbotes und der damit verbundenen Beweislastumkehr entscheidend für eine Ablehnung. Für das Gewerbe war das Problem der Arbeitsgemeinschaften die Pièce de Résistance. Es gab Kreise, die sich daran störten, dass die Verbandsvertreter nicht mehr in der Kommission sein sollten. Und schliesslich war auch umstritten, ob Artikel 7a, den der Ständerat damals entgegen dem Antrag Ihrer Kommission aufgenommen hatte, überhaupt ins Gesetz gehört.

In diesem Zusammenhang ist als Klammerbemerkung noch zu erwähnen, dass ich vom Kommissionssekretariat darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass die Kommission im Rahmen ihrer Erstberatung im Februar 2013 bereits die Petition 12.2046, "Stopp Hochpreisinsel Schweiz", eingereicht vom Konsumentenschutz, behandelt hat. Mit dieser Petition werden wir aufgefordert, das Kartellgesetz umgehend derart zu verschärfen, dass der freie Wettbewerb bei den Importprodukten auch wirklich spielt und die Kaufkraft der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr wegen überhöhten Preisen ins Ausland abfliesst. Wir haben uns im Rahmen von Artikel 7a sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und auch entsprechende Anträge formuliert, die im Ständerat dann aber revidiert worden sind.

Zu reden gab in der Kommission des Nationalrates auch das Teilkartellverbot gemäss Artikel 5. In der WAK-NR ist dazu von Nationalrat Pelli ein Kompromissantrag eingebracht worden. Damit wird Klarheit bezüglich der Arbeitsgemeinschaften hergestellt. Unsere Kommission war der Ansicht gewesen, dass die Arbeitsgemeinschaften mit der Fassung, die hier verabschiedet wurde, rechtsgültig zugelassen würden. Die entsprechenden Gewerbekreise sahen dies aber offensichtlich anders. Die Formulierung des Antrages Pelli wird hier aber einen Ansatz zur Lösung aufweisen.

Schliesslich wurde in der Kommission vonseiten des Seco noch darauf hingewiesen, dass sich Artikel 5 auch nach dem Urteil des Bundesgerichtes im Fall Gaba Elmex nicht erübrigt. Selbst wenn das Urteil des Bundesgerichtes dies bewirken würde, wäre nicht klar, ob das Bundesgericht dieselbe Begründung anführen würde. Die Frage, ob die Erheblichkeit ein zeitgemässes und gut anwendbares Kriterium bei der Beurteilung von harten Kartellen ist, dürfte demnach noch lange nicht geklärt sein, was aus Sicht des Seco gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigt.

Ihre Kommission war in der Mehrheit der Auffassung, dass es bedauerlich wäre, die seriöse und sehr weitgehende Arbeit in beiden Kommissionen im Ständerat ohne Beratung im Nationalrat zu Grabe zu tragen. Sie ist der Auffassung, dass auf dieser Arbeit aufgebaut werden kann. Die Mehrheit der Kommission lädt deshalb den Nationalrat ein, auf das Geschäft einzutreten und eine Detailberatung durchzuführen. Falls sich am Schluss des Tages kein zufriedenstellendes Ergebnis einstellt, besteht auch dann immer noch die Möglichkeit, das Geschäft aufzugeben. Ihre Kommission ist auch der Auffassung, dass über Detailfragen noch Einigungen möglich wären. Jedenfalls sind in Ihrer Kommission und vermutlich auch hier im Ständerat nicht alle Positionen für immer in Granit gemeisselt.

Es gab aber auch in unserer Kommission Stimmen gegen Eintreten. Von dieser Seite wurde bezweifelt, dass das Kartellrecht das geeignete Instrument ist, um die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Zudem soll abgewartet werden, wie sich die Begründung aus dem Gerichtsverfahren des Elmex-Falls präsentiert. Insgesamt müsse man am Schluss des Tages die Abwägung machen, ob das neue, vorgesehene Recht insgesamt besser als das bestehende sei oder eben nicht. Von dieser Seite wurde bezweifelt, dass aufgrund der unterschiedlichen Positionen am Schluss eine mehrheitsfähige Vorlage resultiert. Man will die Übung lieber heute als erst später abbrechen. Das zur Diskussion in Ihrer Kommission.

Es ging lediglich darum, das Eintreten nochmals zu bestätigen oder dem Nichteintreten des Nationalrates zu folgen. Nach der Auslegeordnung waren 8 Mitglieder für Eintreten, 4 für Nichteintreten.

Ich ersuche Sie, Ihrer Kommission zu folgen. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.

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