Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-06-05
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ich habe noch verschiedene Abklärungen getroffen, und zwar dahingehend, ob wir mit dieser Formulierung, die jetzt in Litera a neu gewählt ist - also: "mindestens zu kostendeckenden Preisen angeboten wird" - etwas völlig Neues schaffen. Ich kann Ihnen einfach Folgendes sagen: Der Gesetzgeber hat in mehreren Fällen einer staatlichen Institution die Erbringung von Dienstleistungen erlaubt, wenn diese zu "mindestens kostendeckenden Preisen" angeboten werden; Voraussetzung dafür sei, dass die Dienstleistungen mit den Hauptaufgaben der Institution in einem engen Zusammenhang stehen, die Erfüllung der Hauptaufgaben nicht beeinträchtigt werden und die Dienstleistungen keine bedeutenden zusätzlichen sachlichen oder personellen Mittel erfordern. Es gibt verschiedene Beispiele für derartige Regelungen, zum Beispiel in der Gesetzgebung zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), zur Nationalbibliothek, zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz, zum Bundesamt für Landwirtschaft - beim BLW speziell bei den Versuchs- und Untersuchungsanstalten. Diese Rahmenbedingungen spiegeln sich dann auch in der Situation der Hochschulen, in der Weiterbildung wieder. Mit kostendeckenden Preisen werden alle Kosten erfasst, die dem Angebot zugeordnet werden, also die direkten Kosten, aber auch der Overhead.
In der Formulierung von Absatz 2 ist neben der staatlichen Durchführung auch von Förderung und Unterstützung die Rede, und mit Blick auf Absatz 1 können wir diese Formulierung absolut aufnehmen.
Ich bitte Sie darum, aufgrund dieser Überlegungen und nach diesen Abklärungen, bei der Formulierung unserer Kommission zu bleiben.