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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-03-18

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-03-18

Wortprotokoll

Artikel 11 stellt für uns einen wichtigen Artikel dar. Hier empfehlen wir, die Minderheit zu unterstützen. Es wurde mehrmals gesagt, aber es schadet nichts, wenn man es nochmals erwähnt: Bei der Projektförderung geht es eben auch darum, dass wir dem Illettrismus den Kampf ansagen können. Menschen in unserem Land müssen die Möglichkeit haben, sich die Grundfertigkeiten anzueignen, unter Umständen halt erst im Erwachsenenalter. Sie kennen alle die erschreckend hohen Zahlen. Hier braucht es spezifische Projekte. Es gibt keine Spezialgesetze, die dies ermöglichen, und es braucht sie auch nicht, wenn wir die Projektförderung ins Weiterbildungsgesetz aufnehmen.

Der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) sagt, dass es Weiterbildungsprojekte gibt, die sich auf keine Spezialgesetzgebung abstützen können. Ein Beispiel sind auch die Sensibilisierungsmassnahmen, mit denen Weiterbildung attraktiver wird. Es ist eine Tatsache, dass sich auch heute noch zu wenige Menschen, welche keine tertiäre Ausbildung haben, weiterbilden.

Bei Artikel 12 Absatz 4 eine Zeitdauer zu definieren macht keinen Sinn. Wenn Kriterien festgelegt werden, ist es klar, wann Finanzhilfen gewährt werden. Der Minderheitsantrag ist schlicht überflüssig. Es wurde gesagt: Wir haben eine BFI-Botschaft.

Folgen Sie hier der Mehrheit der Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates.

Schlussendlich bitten wir Sie, bei Artikel 17 Absatz 3 der Minderheit zu folgen. Die Aufnahme von Artikel 11 macht Sinn, wollen wir hier der Ressortforschung inklusive Projektförderung das notwendige Gewicht beimessen.

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