Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-09-18
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Minderheit III und dem Bundesrat zu folgen. Ich meine, bei dieser Frage hat der Ständerat den Föderalismusverträglichkeitstest zu bestehen. Bereits in den Verfassungsentwurf 1996 war ja die Möglichkeit, dass acht Kantone die Initiative ergreifen können, aufgenommen worden. Dies wurde damit begründet, dass auf diese Weise die Mitwirkungsrechte der Kantone am Entscheidungsprozess im Bund gestärkt werden sollten.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass die vorgeschlagene Ausgestaltung der Kantonsinitiative exakt der Lösung beim fakultativen Referendum entspricht, das bereits in der alten Verfassung enthalten war und auch in die neue Verfassung übernommen wurde. Acht Kantone haben also im Referendumsrecht die gleichen Möglichkeiten wie 50 000 Stimmberechtigte. Ich muss Sie heute nun fragen: Hat das irgendwie zu Problemen geführt? Das hat nicht zu Problemen geführt, und es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb jetzt beim konstruktiven Element, bei der Kantonsinitiative, dieses Recht den Kantonen nicht zugebilligt werden soll.
Auf die Standesinitiative möchte ich nicht eingehen. Sie wissen hier alle, dass die Wirkung der Standesinitiative in der Praxis sehr gering ist, dass die Standesinitiativen kaum etwas bewegen können und eher etwas für die politische Galerie, für die Tribüne darstellen.
Mein Hauptargument für die Einführung der Kantonsinitiative bezieht sich auf den Blick in die Zukunft. Meiner Ansicht nach hat die Grossbaustelle Föderalismusreform mit der Nachführung der Bundesverfassung erst ihren Anfang genommen. Mit den Arbeiten zum neuen Finanzausgleich werden weitere tief greifende Reformen auf den schweizerischen Bundesstaat zukommen. Die Verstärkung der Mitwirkungsrechte der Kantone im Entscheidungsprozess des Bundes, nicht zuletzt auch im Hinblick auf aussenpolitische Fragen, auf mögliche Integrationsschritte, bildet einen weiteren wichtigen Bestandteil der Föderalismusreform, dem die Kantone grosse Bedeutung zumessen.
Durch die Einführung der Kantonsinitiative würde im Bereich der direktdemokratischen Rechte die Symmetrie zwischen Volk und Ständen gestärkt, da auch den Kantonen ein echtes Impulsinstrument zur Verfügung gestellt würde. Weiter kann festgestellt werden, dass Anliegen, welche durch die Parlamente oder das Stimmvolk von acht Kantonen zum Ausdruck gebracht werden, wohl kaum unnötigerweise Konflikte zwischen den Bundesbehörden und den Kantonen darstellen würden. Ein derart breit abgestütztes Begehren verdient eingehend diskutiert und an die Hand genommen zu werden.
Den Bedenken, die wir jetzt von der Mehrheit gehört haben, die Einführung der Kantonsinitiative könnte einem Regionalismus Vorschub leisten, halte ich entgegen, dass acht Kantone immerhin rund einem Drittel der Stände entsprechen. Somit verlangt das Zustandekommen einer Kantonsinitiative mehr als nur regionale Partikularinteressen.
[PAGE 492] Zusammenfassend bin ich der festen Überzeugung, dass die Kantonsinitiative ein wirksames Instrument zur Wahrung der Interessen der Kantone auf Bundesebene wäre und in wesentlichem Masse zu einer intensivierten Kooperation zwischen Bund und Kantonen beitragen würde, was letztlich zu einer Stärkung des Bundesstaates nach innen und aussen führen könnte. Die Einführung der Kantonsinitiative - das möchte ich der Mehrheit zu bedenken geben - könnte dem ganzen Reformpaket in föderalistischen Kreisen überdies noch zu höherer Akzeptanz verhelfen.