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Schilliger Peter · Nationalrat · 2014-03-18

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 5 Absatz 2 geht es um die Frage, ob per Gesetz vorgeschrieben werden soll, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigt. Die im Entwurf vorgesehene schwammige Pflicht, die dann vermutlich per Gericht genauer definiert werden müsste, hat unser Rat ja schon in der ersten Beratung gestrichen. Es braucht sie auch jetzt nicht, da unser Rat den Entwurf zum zweiten Mal behandelt. Bedenken Sie, dass Weiterbildung schon heute in einem sehr grossen Ausmass stattfindet, auch ohne gesetzliche Regelung. Die Wirtschaft leistet schon heute einen grossen Anteil, auch ohne gesetzliche Pflicht. Im Jahre 2011 haben gemäss statistischer Erhebung 61 Prozent der Erwerbstätigen aus beruflichen Gründen eine Weiterbildung besucht; sensationelle 93 Prozent wurden dabei vom Arbeitgeber unterstützt. In diesem Umfeld der engagierten Arbeitgeber, welche sich mit grosser Eigenverantwortung für die Weiterbildung der Mitarbeitenden einsetzen, will man nun im Gesetz eine moralische Verpflichtung festhalten und Mitverantwortung einfordern.

Vonseiten des Bundesrates wird die Sache abgeschwächt: Die Umschreibung mit dem Wort "begünstigen" werde nicht zu gesetzlichen Ansprüchen in irgendeiner Form führen. Schon aus der ersten Beratung kennen wir aber Ansprüche und Forderungen bis hin zum gesetzlich verankerten obligatorischen Weiterbildungsurlaub. Mit diesem Gesetzesartikel werden solche Forderungen immer wieder in Form parlamentarischer Vorstösse kommen. So hat Ständerat Rechsteiner seine Auslegung des Wortes "begünstigen" wie folgt umschrieben: Arbeitgeber müssen ein Klima schaffen, welches Weiterbildung begünstigt beziehungsweise Weiterbildung nicht behindert. Mit dieser Betrachtung ist es vorprogrammiert, dass gerichtliche Forderungen folgen werden.

Helfen Sie, das gesetzliche Umfeld der Arbeitswelt liberal zu halten. Lassen Sie nur gesetzlich regeln, was notwendig ist. Lehnen Sie Gesetzesbestimmungen ab, welche den Arbeitgebern zusätzliche Verpflichtungen zuweisen. Unterstützen Sie mich bitte auch heute beim Streichungsantrag meiner Minderheit zu Artikel 5 Absatz 2.