Keller Peter · Nationalrat · 2014-03-18
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-18
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 5 um die Verantwortung: Wer steht in der Verantwortung? Primär ist dies natürlich jeder einzelne Arbeitnehmer. Die Berufswelt ist nicht statisch, darüber muss ich nichts weiter sagen. Und natürlich steht auch der Arbeitgeber in der Verantwortung. Es ist in seinem Interesse, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich weiterbilden.
Nun will die Mehrheit der Kommission, dass die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber die Weiterbildung "begünstigen". Was heisst das? Sie können zehn Leute fragen und werden zehn Interpretationen erhalten. Solche schwammigen Begriffe haben nichts in einem Gesetz verloren, ausser man will diese Schwammigkeit. Kollege Maire hat die Schwammigkeit etwas höflicher ausgedrückt, indem er gesagt hat: "On ne peut pas trouver de formulation plus 'soft' que celle-là ..." Das ist vielleicht wahr, aber am Ende werden sich die Gerichte mit dieser Formulierung befassen müssen, sodass sie eventuell eben juristisch ausdeutschen müssen, was "begünstigen" heisst.
Man will letztlich durch die Hintertüre erreichen, was man zuvor durch den Haupteingang nicht erreichen konnte - nämlich einen Anspruch auf bezahlte Weiterbildung. Das kann nicht das Ziel dieses Weiterbildungsgesetzes sein, das entspricht nicht dem heutigen funktionierenden Weiterbildungsmarkt.
Letztlich - wenn wir das Fazit ziehen - behandeln wir hier einen gesunden Patienten. Wir können nur hoffen, dass der Patient dieses unnötige und letztlich überladene Weiterbildungsgesetz überlebt.