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Riklin Kathy · Nationalrat · 2014-03-18

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion steht nach wie vor zu Artikel 4 Buchstabe bbis, welcher verlangt, dass gute und öffentlich zugängliche Informationen kostenlos sind. Nur damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass alle die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen können.

Sie von der rechten Seite hier im Rat haben sich dafür gewehrt, dass man dieses Anliegen wenn schon im Berufsbildungsgesetz regeln sollte. Das Berufsbildungsgesetz ist für die Berufssuche der jungen Leute gedacht, das Weiterbildungsgesetz soll allen dienen. Ich fürchte nicht, dass die Laufbahnzentren und die Berufsbildungszentren in den Städten und Kantonen überschwemmt werden. Diese werden sicher nur Einzelne nutzen, die auf der Suche nach der idealen Weiterbildung sind. Wir alle wollen ja, dass sich die Leute immer wieder weiterbilden. Lebenslanges Lernen ist uns sehr wichtig. Weiterbildung ist primär in der Verantwortung des Einzelnen, da sind wir uns einig. Es ist jedoch auch im Interesse der Arbeitgeber, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Stufen zu begünstigen.

Bei Artikel 5 Absatz 2 geht es um diese Mitarbeit der Arbeitgeber: "Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Es gibt keinen Grund, diesen Absatz, der die gute Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anspricht, abzulehnen. Der Bundesgesetzgeber appelliert in Absatz 2 an die Fürsorgepflicht privater und öffentlicher Arbeitgeber; das sollte auch in deren Sinne sein. Sie sollen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigen, d. h. für ein günstiges Umfeld für Weiterbildung im Unternehmen sorgen. Die Bildung der Mitarbeitenden ist aus betrieblicher Sicht ein zentraler Erfolgsfaktor. Unternehmen profitieren insgesamt von gut ausgebildeten Personen auf allen Stufen. Dies sieht auch der Ständerat so. Er hat das mit überwältigendem Mehr bestätigt und diese Bestimmung mit 33 zu 7 Stimmen wieder aufgenommen.

Ich verweise auf das Votum von Ständerat Eder aus der FDP-Liberalen Fraktion, der sich ganz klar für diesen Absatz im Gesetz eingesetzt hat.

Zu Artikel 9 Absatz 2, dem Wettbewerbsartikel: Bei dieser Version des Wettbewerbsartikels, die Ihnen die Mehrheit vorschlägt, geht es um sehr viel. Wir haben in der Kommission sehr lange darüber beraten und kamen zum Schluss, dass die Fassung, die Ihnen die Mehrheit Ihrer WBK wieder vorschlägt, die beste textliche Vorlage ist. Damals war auch die SVP-Fraktion überzeugt von dieser Version. Leider hat der Ständerat am 5. März die Variante des Bundesrates bevorzugt und damit Absatz 2 Buchstabe a, "zu Marktpreisen angeboten wird", aus der Fassung des Nationalrates gestrichen. Dieser Entscheid des Ständerates ist von den Universitäten mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen worden. Im Namen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten hat sich auch Rektor Loprieno an uns gewandt. Aus Sicht der Universitäten und der Fachhochschulen könnte die Variante des Ständerates bewirken, dass die Schweizer Universitäten gegenüber privaten Anbietern auf dem Weiterbildungsmarkt benachteiligt würden. Deshalb ist die sorgfältig ausgearbeitete nationalrätliche Fassung von Artikel 9 Absatz 2 vorzuziehen, die in Buchstabe a explizit festhält, dass der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird, wenn die Weiterbildung zu Marktpreisen angeboten wird. Das ist bei den Weiterbildungsangeboten der Universitäten der Fall. Ich verweise noch auf den Artikel in der "NZZ" mit dem Titel "Wettbewerb in der Weiterbildung" vom 13. März, den Sie sicher gesehen haben, der klar für die Fassung der Mehrheit spricht.

Besten Dank, wenn Sie den Anträgen der Mehrheit folgen.