Briner Peter · Ständerat · 2001-09-18
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen im Namen der Minderheit II, die im Laufe der Beratungen zur Minderheit III mutiert ist, den Antrag, bei den Artikeln 138, 139, 139a und 139c die Kantonsinitiative aufzunehmen. Das heisst, dass nicht nur 100 000 Stimmberechtigte, sondern auch acht Kantone eine Initiative einreichen können, eben eine so genannte Kantonsinitiative als proaktives und konstruktives Instrument zur Wahrung der Interessen der Kantone.
Die heutigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone sind die folgenden:
1. Das Standesreferendum: Es braucht dazu acht Kantone, was bei einem Referendum 50 000 Unterschriften entspricht. Dieses Instrument wurde bis heute nicht genutzt; es war stumpf. Weshalb? Weil in vielen Kantonsverfassungen die Kompetenz zur Ergreifung eines Standesreferendums beim Volk angesiedelt war, konnte es aufgrund der geltenden Fristen beim Referendum gar nicht ergriffen werden. Dies wurde in den Kantonen beispielsweise bei der Totalrevision des KVG thematisiert. Im Zuge der Revision zahlreicher Kantonsverfassungen werden nun die Kompetenzen für Standesreferenden aufs Parlament zurückgeführt, was in keinem der betreffenden Kantone umstritten war. In Zukunft wird diese Mitwirkungsmöglichkeit, falls sie gewünscht würde, greifen können. Dies gilt umso mehr auch für die künftige Kantonsinitiative.
2. Eine weitere bisherige Mitwirkungsmöglichkeit ist die Standesinitiative. Sie ist leicht handhabbar, ihre Wirksamkeit ist aber keineswegs gewährleistet. Die Standesinitiative hat nicht die gleiche rechtliche Tragweite wie die Volksinitiative bzw. die beantragte Kantonsinitiative. Sie ist nur ein Initiativbegehren, über dessen Schicksal die Bundesversammlung entscheidet. Gelegentlich erhält sie den Stellenwert einer Petition. Die Standesinitiative hat sich in der Praxis denn auch nicht als wirksam erwiesen.
Weshalb legen die Kantone denn heute so grossen Wert auf die Einführung einer Kantonsinitiative? Sie tun dies vor dem Hintergrund zunehmender Interdependenzen, dem Nachvollzug übergeordneter Regulierungen, gesetzgeberischer Anpassungen im Bereich der Aussenpolitik, deren Auswirkungen in vielfältiger Hinsicht auch die Kantone betreffen, und zwar z. B. im Sozialbereich, in der Bildung, oder - heute aktueller denn je - im Bereich der Sicherheit, aber auch in anderen Bereichen, in denen die kantonalen Affinitäten für uns in Bern nicht so offensichtlich sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Mitwirkung der Kantone nicht nur an Bedeutung, sondern sie ist dazu geradezu herausgefordert.
Diese Mitwirkung kann natürlich auch als Kompensationsinstrument in Bezug auf die schleichenden Dezentralisierungstendenzen unserer Zeit gewertet werden. Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass mit einer Kantonsinitiative ein wesentlicher Beitrag zur intensivierten Kooperation zwischen Bund und Kantonen geschaffen wird, was letztlich zur Stärkung des Bundesstaates führen wird. Möglicherweise wird die Föderalismusbalance durch die Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit mit Europa, aber auch durch Entwicklungen im Lande selber, durch die inneren Reformen einer strapaziösen Probe unterstellt, sodass wir froh sein werden, in der innerstaatlichen Zusammenarbeit eine moderne, demokratisch legitimierte Lösung getroffen zu haben.
Jetzt kann man sich fragen, wie wir gerade zum Quorum von acht Kantonen gekommen sind. Schon im Verfassungsentwurf 1996 haben die Kantone, die sich hier völlig einig sind, dieses Anliegen eingegeben. Der Verfassungsentwurf 1977 sah ebenfalls eine Kantonsinitiative vor, die sich damals auf fünf Kantone beschränkte. Es war sogar die Rede von einem Quorum von nur drei Kantonen. Man wollte es den französischsprachigen Kantonen ermöglichen, alleine eine Initiative ergreifen zu können. Mit acht Kantonen, wobei hier Halbkantone als Ganze zählen werden, haben wir ein Quorum festgelegt, das über rein regionale Gegebenheiten hinausgeht, rund ein Drittel der Stände einschliesst und deshalb staatspolitisches Gewicht haben muss, Partikularismen ausschliesst und dem "Kantönligeist" also nicht etwa verfallen wird.
Die Legitimation von acht Kantonen - deren Volk oder Parlamente, und nur diese werden nach unserem Vorschlag zur Lancierung einer Kantonsinitiative legitimiert - betrachten wir als gegeben; sie dürfte mit den Unterschriften von 100 000 Stimmberechtigten gleichgesetzt werden. Ein Anliegen, das in acht Kantonen durchdiskutiert und Mehrheiten gefunden hat, ist als Thema bestimmt mindestens so fundiert und legitimiert wie das Anliegen eines beliebigen Initiativkomitees, das in Zeitungsinseraten oder in seinen Geschäften Unterschriften sammelt.
Schliesslich gilt in unserem System auch, was Kollege Stähelin angetönt hat, nämlich dass bezüglich der Mitwirkung Volk und Stände in einem Gleichgewicht und in einer gewissen Symmetrie zueinander stehen müssen.
Jetzt kann man noch einwenden, unser Rat sei ja die Länderkammer. Wir haben untersucht, wie die Kompetenzen der Länder in föderalistischen Staaten ausgestaltet sind. Es gibt 32 Bundesstaaten, die ihren Gliedstaaten in der Verfassung das Initiativrecht in Bundesangelegenheiten einräumen. In Deutschland werden die Bundesländer durch den Bundesrat vertreten, der die Meinung der Landesregierungen vertritt. In Österreich ist es ähnlich. Die Bundesländer haben dort Vetorechte. Bei uns ist es nicht so. Wir Ständeräte sind nicht weisungsgebunden, wir würden uns wohl auch dagegen wehren. So kann es durchaus vorkommen, dass wir bei einer Vorlage nicht das vertreten, was seinerzeit in der Vernehmlassung unser Kanton vertreten hat. In der parlamentarischen Arbeit können Vorlagen so verändert werden, dass die Interessen der Kantone ohne Rückfrage erneut tangiert werden.
Dann gibt es auch fachliche Fragen, vor allem Fragen des Vollzugs, die wir als Parlament aus Distanz, horribile dictu, kaum mit der entsprechenden Kompetenz vertreten können. Zwar bemühen wir uns alle, hier das wohlverstandene Interesse unseres Kantons zu vertreten, wobei wir selbst definieren, was "wohlverstanden" zu bedeuten hat.
Meine Erfahrung ist, dass man sich nicht mit der gleichen Kompetenz darüber ins Bild setzen kann, sobald die direkte Verantwortung und Verankerung in der kantonalen Politik nicht mehr gegeben sind. Der Kontakt mit der Regierung, auch wenn er regelmässig stattfindet, kann gar nicht so eng sein, dass wir alle Gedankengänge und Erfahrungen aufnehmen.
Ich denke, es täte unserem Rat gut und es würde ihn stärken, wenn die Kantone durch eine glaubhafte Mitwirkungsmöglichkeit auf Bundesebene unseren Föderalismus in Zukunft vermehrt mitgestalten könnten. Erfreulich ist, dass auch der Bundesrat, dessen Gesetzessystematik wir übernehmen, die Einführung einer Kantonsinitiative befürwortet.
Ich ersuche Sie höflich, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen.