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Müller Leo · Nationalrat · 2014-03-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die Stipendien-Initiative - Sie haben es gehört - will zwei Sachen: erstens eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund und zweitens eine massive Mittelaufstockung. Diese Initiative ist aus mehreren Gründen abzulehnen.

Erstens lehne ich diese Initiative als bekennender Föderalist ab. Es ist nicht so, dass die Kantone ihre Aufgaben ungenügend erledigen würden. Auch ist es nicht so, dass alles besser wird, wenn der Bund Aufgaben zentralistisch übernimmt. Die rechtlichen Grundlagen für eine adäquate Ausrichtung von Stipendien sind heute vorhanden. Ich lehne die Verlagerung der Rechtsetzungskompetenz von den Kantonen zum Bund in diesem Bereich ab.

Zweitens wird von den Initianten ein bedeutender Ausbau der Leistungen im Tertiärbereich verlangt. Im Zusammenhang mit dieser Forderung ist zu berücksichtigen, dass eine massive Aufstockung dieser Mittel eine Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip wäre. Stipendien sollen nicht eine bedeutende Einkommensquelle werden, sondern weiterhin subsidiär zu den Unterstützungsbeiträgen der Eltern und halt auch zu eigenen Verdiensten sein. Für junge Menschen sind gewisse Sachzwänge zwar unangenehm, aber sie sind für ein erfolgreiches späteres Leben lehrreich; auf jeden Fall sind sie prägend. Das habe ich selber auch erlebt, und im Nachhinein betrachtet war diese Erfahrung für mich sehr positiv. Im Weiteren würde die Differenz zwischen den Beiträgen an die akademische Ausbildung und jenen an die Berufsausbildung noch weiter vergrössert, und das ist ja auch nicht ein erstrebenswertes Ziel.

Drittens haben wir ein Konkordat. Dieses Konkordat ist seit dem 31. Januar 2013 in Kraft. Vierzehn Kantone sind diesem Konkordat beigetreten. Mit dem Stipendienkonkordat haben die Kantone einen Weg beschritten, welcher in die richtige Richtung führt. Dieses Konkordat ist erst seit gut einem Jahr in Kraft, und es wird seine Wirkung noch entfalten.

Es wäre falsch, diese Übung auf halbem Wege abzubrechen und die Rechtsetzungskompetenz dem Bund in die Hände zu legen. Mit einer Legiferierung durch den Bund würde dieses Konkordat nämlich hinfällig. Immerhin können die Initianten für sich als Erfolg verbuchen, dass jetzt das Ausbildungsbeitragsgesetz in Richtung der Stipendien-Initiative geändert wird. [PAGE 397]

Zum Schluss: Richtig ist auch der Systemwechsel, nach dem die Bundesbeiträge neu nach Massgabe der effektiven Leistungen der Kantone ausgerichtet werden. Es ist richtiger, die Leistungen der Kantone als Massstab für die Ausrichtung der Bundesbeiträge an die Kantone heranzuziehen. Heute ist die Bevölkerungszahl das massgebende Kriterium. Kantone, die pro Einwohner für Stipendien ein Mehrfaches dessen ausgeben, was andere zahlen, sollen neu einen grösseren Anteil der Bundesbeiträge erhalten. Werden die Bundesbeiträge an der Bevölkerungszahl gemessen, so trägt man dem Gedanken des Ausgleichs zu wenig Rechnung. Deshalb ist dieser Systemwechsel vorzunehmen.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes zuzustimmen.