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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-18

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die Stossrichtung der Initiative, das Harmonisieren des Ausbildungsbeitragswesens, ist bis zu einem gewissen Mass berechtigt und verdient unsere Unterstützung. Stipendien tragen zur materiellen Sicherheit der Studierenden bei. Sie werden subsidiär vergeben, nämlich dann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern oder weiterer Personen nicht ausreicht.

Der Gesamtbetrag, die Bemessung und die Genehmigung von Stipendien variieren heute von Kanton zu Kanton, dies zu Recht, denn die Kantone sind ja auch sehr unterschiedlich. Die regionalen Unterschiede der Schweiz dürfen beim Bemessen der Stipendien nicht vernachlässigt und nicht gänzlich eliminiert werden. Mit dem interkantonalen Stipendienkonkordat von 2009, in Kraft seit 2013, haben die Kantone bereits einen entscheidenden Schritt in Richtung einheitliche Handhabung des Stipendienwesens gemacht. Aktuell sind bereits vierzehn Kantone - "bereits" würde ich sagen, nicht "erst" wie meine Vorrednerin - diesem Konkordat beigetreten, und diese vierzehn Kantone repräsentieren 56 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung. Weitere Kantone sind im Prozess der Beschlussfassung und werden sicherlich folgen. Nur in einzelnen Kantonen gibt es konsequenten Widerstand gegen einen Beitritt zum Konkordat.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die Bundesbeiträge an die Kantone vom Erfüllen eines Teils der im Stipendienkonkordat aufgestellten Grundsätze abhängig gemacht. Die von der Initiative verlangte Verlagerung der Kompetenzen von den Kantonen auf den Bund ist damit gar nicht mehr nötig. Aus grünliberaler Sicht würde ich das auch konsequent und grundsätzlich ablehnen.

Die WBK hat sich ausführlich mit dem Anliegen befasst. Sie folgt dem Entwurf des Bundesrates und ist bereit, die berechtigten Anliegen in die Revision aufzunehmen. Dies entspricht auch unserer grünliberalen Haltung. Wir haben uns aber konsequent gegen alle Anliegen eingesetzt, welche höhere Ausgaben für den Bund zur Folge haben oder welche in die kantonale Hoheit eingreifen. Das Stipendienwesen liegt in der Kompetenz der Kantone, und das soll auch so bleiben.

Der Bund unterstützt die Kantone mit jährlich 25 Millionen Franken als Beitrag an ihre Stipendien auf der Tertiärstufe. Die heutige Regelung entstand im Umfeld der Erarbeitung des neuen Finanzausgleichs. Ein Vergleich mit den Zahlen von vor 2008 ist irreführend, weil damit die gesamte Neuregelung der Lastenverteilung und der Finanzierung durch den NFA ausgeblendet wird.

Mit der Gesetzesrevision werden Bemessungsgrundlagen vereinheitlicht. Dies betrifft etwa die Fragen, wer Stipendien bekommt, wie lange jemand Stipendien bekommt, was anerkannte Ausbildungen sind, was beitragsberechtigte Ausbildungen sind, in welcher Form die Beiträge ausgerichtet werden, bis zu welchem maximalen Alter Beiträge ausgerichtet werden, ob die freie Wahl der Studienrichtung und des Studienorts gewährleistet ist. Alle diese Fragen werden mit den entsprechenden Bestimmungen im Konkordat und in der aktuellen Vorlage beantwortet. Aus den Reihen des Initiativkomitees wird bestätigt, dass die Vorlage in die richtige Richtung geht. Man erwartet aber weiterhin auch ein Harmonisieren der Frankenbeträge. Das will der Bundesrat nicht. Auch die Kommission will das nur beschränkt, indem sie Maximalbeiträge in die Vorlage aufgenommen hat.

Gesetzestechnisch stellt sich zudem die Grundsatzfrage, ob es genügt, mit der Regelung auf das Konkordat zu verweisen, oder ob die Artikel des Konkordats eins zu eins ins Gesetz kopiert werden sollen. Wir Grünliberalen stehen für schlanke Gesetze ein. Entsprechend genügt uns der Verweis auf das Konkordat, dies auch, weil ja die beiden Lösungen bezüglich Inhalt und Wirkung identisch sind.

Aus grünliberaler Sicht ist auf die Vorlage einzutreten, ist die Vorlage zu unterstützen und ist die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.