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AB 155435

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-18

Wortprotokoll

In der Bildungspolitik ist vieles umstritten, nicht aber der Grundsatz, dass höhere Bildung, die nachobligatorische Ausbildung jemandem aus finanziellen Gründen verwehrt sein soll. Die Lernenden sind von der Wichtigkeit der permanenten Aus- und Weiterbildung zu überzeugen und dafür zu motivieren. So soll auch jedem leistungswilligen, fähigen Jugendlichen Zugang zur höheren Bildung ermöglicht werden, und dies unabhängig von seiner sozialen Herkunft. Die Entwicklung der letzten Jahre, dass nicht nur akademische, sondern vermehrt auch berufsqualifizierende Ausbildungen mit Stipendien und Darlehen gefördert werden, ist erfreulich. Denn unsere KMU benötigen dringend auch handwerkliche Fachkräfte mit bester Ausbildung. Die Unterstützung mit Ausbildungsbeiträgen ist ein kleiner Beitrag in die richtige Richtung. Diese finanzielle Unterstützung ist in Form von Stipendien oder von zinslosen Darlehen möglich.

2012 vergaben die Kantone für Stipendien und Darlehen 318 Millionen Franken. Darin eingeschlossen sind die Bundesbeiträge von 25 Millionen Franken. Vom Total der Ausbildungsbeiträge wurden 302 Millionen Franken in Form von Stipendien ausbezahlt, die restlichen 16 Millionen Franken in Form von Darlehen, d. h. nur gerade fünf Prozent. Es stellt sich aber die grundsätzliche Frage, warum der Staat Geld schenkt, wenn es auch zur Verfügung gestellt werden könnte. So selbstverständlich es ist, dass alle befähigten Lernwilligen die Chance für eine berufsqualifizierende Ausbildung oder ein Studium haben sollen und dies nicht wegen finanzieller Engpässe verunmöglicht wird, so selbstverständlich und anständig wäre es, wenn nach Abschluss des Studiums wenigstens ein Teil der Stipendien oder die Darlehen von den Nutzniessern zurückerstattet würden. Warum soll es so abwegig sein, wenn man Geld für eine höhere Berufsausbildung oder ein gutes Studium erhalten hat und dadurch zu einem guten Verdiener geworden ist, dieses Geld wieder zurückzuzahlen?

Das Zurückzahlen von Sonderleistungen sollte eigentlich Ehrensache sein. Schon nach dem heutigen Gesetz könnten Stipendien freiwillig zurückerstattet werden und zum Beispiel solidarisch einem Fonds zur Milderung von Härtefällen zugewiesen werden. Diese Möglichkeit wird im Kanton Thurgau praktiziert, aber sie wird leider noch zu wenig benutzt. "Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei." So lautet Artikel 6 unserer Bundesverfassung. Und ich frage Sie: Weshalb soll dieser Grundsatz nicht auch für Ausbildungsbeiträge Geltung haben?

Ich plädiere klar für zinslose Darlehen und weniger Stipendien. Denn Studienabgänger können bald sehr gut verdienen und sind fähig, das zinslos erhaltene Darlehen zurückzuzahlen. Damit steht wiederum Kapital zur Verfügung, um den nächsten Studierenden Darlehen zur Verfügung zu stellen. Mit der Stipendien-Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates werden die Stipendien jedoch als Unterstützungsbeiträge einseitig zementiert und die Anreize für Darlehen endgültig verabschiedet.

Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates abzulehnen und die Eigenverantwortung der heutigen Generation zu fördern und zu belohnen.