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Dettling Toni · Ständerat · 2001-09-18

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt zum Problem der Kantonsinitiative. Die Minderheit III (Briner) will wie der Bundesrat die Einführung der Kantonsinitiative bei allen Initiativformen. Sie erachtet dies angesichts der zunehmenden Interdependenzen der staatlichen Aufgaben als wichtiges Mitwirkungsinstrument für die Kantone. Der Bundesrat und die Minderheit sind der Ansicht, dass den Kantonen nicht nur das blockierende Element des Kantonsreferendums, sondern auch ein innovatives Instrument zustehen solle. Es sei durchaus denkbar, dass die Kantone die Kantonsinitiative als letzte Möglichkeit benutzen würden, um ihre Rechte zu wahren oder Föderalismusreformen einzuleiten. Die Minderheit III (Briner) hat sich dem redaktionellen Vorschlag des Bundesrates angeschlossen. Das gilt vor allem auch für Artikel 139c. Dort wird geregelt, dass das Initiativrecht der Kantone von den kantonalen Parlamenten oder vom Volk auszuüben ist.

Zur Stellungnahme der Kommission: Die Kommission hat sich aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates nochmals mit der Kantonsinitiative auseinander gesetzt. Mit Stichentscheid des Präsidenten Reimann hält sie daran fest, auf die Einführung des Instrumentes der Kantonsinitiative zu verzichten. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass es sich bei den Volksrechten um Rechte des Volkes und nicht um Rechte der Kantone handelt. In diesem Sinne stellt bereits das Kantonsreferendum einen Fremdkörper dar. Das Instrument wird ja auch nie gebraucht. Das gleiche Schicksal wird voraussichtlich die Kantonsinitiative teilen. Es ist relativ schwer vorstellbar, dass sich acht Kantonsparlamente innert 18 Monaten - wie soeben beschlossen worden ist - auf einen gemeinsamen Initiativtext einigen können. Noch weniger ist es vorstellbar, dass innerhalb von 18 Monaten in acht Kantonen erfolgreiche Volksabstimmungen durchgeführt werden. Selbst in der Stellungnahme des Bundesrates werden Zweifel geäussert, ob das Instrument überhaupt je wirksam sein würde.

Wenn dieses Instrument eingeführt wird, besteht aber auch die Gefahr, dass regionale Gräben aufgerissen werden, indem sich z. B. die Deutschschweizer Mehrheit in der Volksabstimmung gegen eine Initiative aus welschen Kantonen stellt oder dass sich die städtischen Zentren gegen eine Initiative aus ländlichen Kantonen stellen usw. Der Idee der Kantonsinitiative liegt nach der Mehrheit der Kommission ein problematisches Föderalismusverständnis zugrunde. Die Eidgenossenschaft besteht aus 26 Kantonen, von denen jeder unterschiedliche Interessen hat und von denen jeder einzelne im Bund ernst genommen werden muss. Jeder Kanton kann sich direkt an den Bund wenden, z. B. mit dem Instrument der Standesinitiative, deren Handhabung und Wirkung im Rahmen der Beratung des anstehenden Parlamentsgesetzes durchaus diskutiert und neu geregelt werden kann.

Die Idee der Kantonsinitiative leistet aber auch der Tendenz zur Stärkung von Zwischenebenen zwischen einzelnen Kantonen und dem Bund Vorschub. Dadurch kann es zu unnötigen Misstönen zwischen Bund und Kantonen kommen, indem Konflikte zwischen so genannt zentralistischen Tendenzen und (pseudo)föderalistischen Tendenzen beschworen werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und auf die Verankerung der Kantonsinitiative zu verzichten.

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