Pieren Nadja · Nationalrat · 2014-03-18
Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-18
Wortprotokoll
Zur Initiative: Die Stipendien-Initiative fordert, dass die Rechtsetzungskompetenz bei der Stipendienvergabe von den Kantonen zum Bund verlagert wird. Zudem sollen die Ausbildungsbeiträge während einer anerkannten tertiären Erstausbildung einen minimalen Lebensstandard gewährleisten.
Die Initiative ist ein Eingriff in unser föderalistisches System, da neu der Bund - und nicht mehr die Kantone - die Hoheit über die Vergabe von Stipendien hätte. Es ist nicht sinnvoll, die heutige gut funktionierende Regelung zu ändern. Es macht Sinn, die heutige kantonale Regelung beizubehalten. Bei einer Annahme der Initiative würden für den Steuerzahler zudem Mehrkosten von rund 500 Millionen Franken sowie beim Bund eine administrative Mehrbelastung anfallen. Die Initiative würde grosse finanzielle Mehrbelastungen für Bund und Kantone mit sich bringen.
Wie die Initiantinnen selber sagen - meine Quelle: die Botschaft des Bundesrates unter Punkt 3.2 -, streben sie eine Zunahme der Bezügerquote an, also einen bedeutenden Ausbau der Leistungen. Die auf den Bund zukommenden Mehrkosten hätten zur Folge, dass in anderen Bereichen der Bildung gespart werden müsste, was eine massive Schwächung unserer Berufsbildung bedeutete. Es soll die Aufgabe der Kantone bleiben, Anspruchsberechtigung und Höhe der Stipendien zu definieren.
Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion die Stipendien-Initiative klar zur Ablehnung empfehlen.
Zum indirekten Gegenvorschlag, den Änderungen im Ausbildungsbeitragsgesetz: Hier unterstützt die SVP-Fraktion den Nichteintretensantrag Müri. Es braucht keinen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendien-Initiative. Es besteht keine Dringlichkeit, das Ausbildungsbeitragsgesetz zu revidieren. Wir stellen heute keine Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Stipendien fest. Die Kantone haben heute die Möglichkeit, dem Stipendienkonkordat, welches seit 2009 besteht, beizutreten. Die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger von Ausbildungsbeiträgen hat seit 1990 stetig abgenommen, jene der Abschlüsse auf tertiärer Stufe ist aber in den letzten Jahren steigend. Dies zeigt, dass Ausbildungsbeiträge nicht der Grund für einen erfolgreichen tertiären Abschluss sind.
Ziel der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes ist es, die Bundesmittel bei den Ausbildungsbeiträgen zu erhöhen und die Kantone zu zwingen, dem Konkordat beizutreten. Kantone, welche nicht dem Konkordat beitreten wollen, werden von Bundesmitteln ausgeschlossen. Zudem trifft es auch auf den indirekten Gegenvorschlag zu, dass er beim Bund Mehrkosten verursacht, was eine Schwächung der anderen Bildungsbereiche zur Folge haben würde. Die Subkommission der WBK-NR hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes aufgebläht und viele Begehrlichkeiten hineingepackt. Mehr zu den einzelnen Anträgen werde ich allenfalls dann in der Detailberatung sagen.
Die SVP-Fraktion wird also den Nichteintretensantrag der Minderheit Müri unterstützen und die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes ablehnen.