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de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-03-18

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-18

Wortprotokoll

In den Sonntags- und Wahlkampfreden von links bis rechts hören wir es immer wieder: Keine neue Regulierung, wo es nicht nötig ist, sonst ersticken wir in der Paragrafenflut. Vielfalt und die Berücksichtigung regionaler Anliegen, direkte Demokratie, Subsidiarität und Föderalismus werden als Schlüsselfaktoren des schweizerischen Erfolgsrezepts genannt, unsere KMU und die duale Berufsbildung als Grundsteine der volkswirtschaftlichen Stabilität und Innovationskraft bezeichnet und die praktische Berufserfahrung vor die theorielastige Akademisierung gesetzt.

Nach den Sonntagsreden folgt heute der praktische Elchtest. In seiner Botschaft zur Initiative äussert sich der Bundesrat wie folgt: "Unbestritten ist, dass die Möglichkeiten, sich ein Stipendium für eine Ausbildung auf der Tertiärstufe zu verschaffen, in der Schweiz heute zahlreicher sind als je zuvor: Ausbildungsbeiträge werden nicht nur durch den Bund und die Kantone, sondern auch durch Bildungsinstitutionen selbst, die Privatwirtschaft, Stiftungen, Vereinigungen sowie durch ausländische Staaten und internationale Organisationen angeboten." Flugs schiebt der Bundesrat dann aber noch schnell nach, dass das System doch noch Schwächen habe, sodass in die Hoheit der Kantone eingegriffen werden müsse. Nur: Wo diese Schwächen genau sind, kann der Bundesrat nicht sagen, in der gesamten Botschaft nicht, ausser dass die Kantone untereinander Mindeststandards vereinbart hätten, es aber halt doch noch regionale und kantonale Unterschiede gebe. Das sei die Schwäche - das steht in der Botschaft.

Also: Wo ist denn nun tatsächlich der Handlungsbedarf für eine Initiative, die ein bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen für Studenten verlangt? Ich kann keinen Handlungsbedarf erkennen. Also: Wo ist denn nun die Notwendigkeit, den Kantonen ins Handwerk zu pfuschen, wo sie sich doch einander eh schon weitgehend angenähert, die wesentlichen Eckwerte der Stipendiengewährung koordiniert und die Studentenunterstützung untereinander abgesprochen haben? Dies haben sie zudem in einem Konkordat vereinbart, dem jeder Kanton beitreten kann, falls dies vom jeweiligen Parlament und der jeweiligen Regierung und den Steuerzahlern gewünscht und gefordert wird. Vierzehn Kantone haben das bereits getan, weitere werden folgen. Ich kann auch hier keinen Notstand erkennen, der eine Anpassung auf Bundesebene erforderlich machen würde.

Im Gegenteil beunruhigt mich, dass hier mit - gemäss Initianten - einer zusätzlichen halben Milliarde Franken an Mehrkosten die Akademisierung bedingungslos vorangetrieben werden soll und dass sich der Bund einmal mehr anmasst, die Kantone in ein Harmonisierungsprojekt zu zwingen; damit beschneidet er die Kompetenz und die Hoheit der Kantone in der tertiären Ausbildung massiv. Wenn sich ein Kanton für die Eigenständigkeit entscheidet und man ihm dann die Bundesbeiträge streicht, ist das nichts anderes, als ihn mit der Peitsche in das Stipendienkonkordat zu zwingen.

Kurz: Die Initiative ist aus meiner Sicht abzulehnen, weil wir kein existenzsicherndes Grundeinkommen für Studenten wollen. Der Gegenvorschlag ist abzulehnen, weil kein Handlungsbedarf besteht und die Kompetenz der Kantone nicht beschnitten werden soll. Stattdessen sollte vielmehr darauf gepocht werden, dass die Berufsbildung vor der Akademisierung gefördert wird und dass diejenigen, die vom Staat profitieren, bei Gelegenheit die gewährte Hilfe auch zurückerstatten.