Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-06-18
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18
Wortprotokoll
Hier geht es um die Inhaberaktien. An verschiedenen Orten will man höhere Anforderungen stellen, sei es bei der Meldepflicht des Aktionärs, den Anforderungen an das Aktienbuch, der Meldung wirtschaftlich Berechtigter, der Vertretung oder beim Verzeichnis. Wenn man das zusammenfasst und den Namenaktien gegenüberstellt, muss man sich die Frage stellen, was überhaupt noch der Unterschied ist. Man kommt zum Schluss, dass mit diesen Formulierungen in der Praxis die Anforderungen an die Inhaberaktien höher sind als an die Namenaktien. Da muss man sich die Frage stellen, ob es nicht ehrlicher wäre, die Inhaberaktien ganz zu streichen, denn es käme mir nicht in den Sinn, bei diesen Anforderungen an die Firmen noch Inhaberaktien zu halten.
Meine Minderheit stellt den Antrag, die entsprechenden Bestimmungen zu streichen. Warum? Wir haben das Gesellschaftsrecht, und im Gesellschaftsrecht haben wir abschliessend eine Aufzählung, welche Gesellschaftsformen in der Schweiz gelten sollen und welche nicht. Wir haben Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei den Kapitalgesellschaften haben wir ein sehr fein justiertes System, bei dem es darum geht, die Kapitalbeschaffung zu regeln. Dieses feinjustierte System besteht darin, dass wir grundsätzlich zwei Kategorien von Aktien haben - es gibt dann noch mehr Versionen -, die Inhaberaktien und die Namenaktien. Bei den Inhaberaktien stehen die Kapitalbeschaffung und die Kapitalrechte im Vordergrund. Deshalb können diese Aktien auch anonym gehalten werden. Bis anhin gibt es eben auch Kapitalgeber, Investoren, vor allem im KMU-Bereich, die anonym bleiben möchten, wenn sie Geld investieren. Sie wollen nicht bei den operativen Geschäften mitsprechen, sondern sie wollen das Kapital geben und entsprechend eine gewisse Rendite erzielen.
Den Inhaberaktien stehen die Namenaktien gegenüber. Da besteht natürlich das Bedürfnis, mehr mitzureden. Die Inhaber wollen, dass die Gesellschaft weiss, dass sie in einer bestimmten Firma dabei sind, deshalb wird das Mitspracherecht anders beansprucht. Aber wenn wir heute hingehen und sagen, dass wir an die Inhaberaktien höhere Anforderungen stellen, dann schaffen wir die Inhaberaktien ab. Es besteht dann die Gefahr, dass diejenigen Kapitalgeber, diejenigen Investoren, die genau deshalb Geld geben, weil es diese Aktienkategorie gibt, in Zukunft weniger Geld geben werden. Das kann ich Ihnen garantieren. Nicht jeder Inhaberaktionär ist bereit, Namenaktien im Bereich der KMU zu zeichnen. Wir sprechen ja hier nicht von börsenkotierten Unternehmungen, die ohnehin höhere und andere Anforderungen erfüllen müssen.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen und die Anforderungen an die Inhaberaktien nicht zu erhöhen.