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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-03-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06

Wortprotokoll

Sollte dieses Gesetz, bis es zu Ende beraten ist und seine letzten Differenzen bereinigt sind, per 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden, würde das bedeuten, dass per 30. September 2000 klar sein müsste, ob die Bundesbeamten nicht mehr für eine weitere Amtsperiode von vier Jahren wiedergewählt werden. Es liegt ein Referendum in der Luft. Der früheste Abstimmungstermin wäre der letzte Abstimmungstag dieses Jahres, also der 26. November. Das Gesetz kann also möglicherweise nicht zum vorgesehenen Termin in Kraft treten. Deshalb sollten die entsprechenden Verfügungen zuhanden des Personals bis zum 30. September getroffen werden.

Wir möchten das Personal nicht jetzt für vier Jahre wiederwählen und dann bei der Inkraftsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes darauf zurückkommen; das wäre rechtlich heikel. Deshalb beantragen wir Ihnen, im jetzt geltenden Beamtengesetz sozusagen diese Amtsdauer bis zum Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes zu verlängern.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Die Kommission hat mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen so beschlossen.